Hofburg-Wahl

Neuwahl: Jetzt droht Millionenklage

22.06.2016

Schlampigen Wahlleitern und Beisitzern droht eine Millionenklage durch den Staat.

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© APA/ Hochmuth
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Zehn bis zwölf Millionen Euro kostet eine etwaige Wiederholung der Bundespräsidentenwahl – und zwar allein die technische Durchführung durch Bund, Länder und Gemeinden. Da sind die Kosten für einen neuerlichen Wahlkampf noch gar nicht dabei.

Aufhebung? Wird die Wahl tatsächlich vom Verfassungsgerichtshof wegen der unglaublichen Schlampereien (in bis zu 20 Bezirkswahlbehörden) aufgehoben – nun, dann droht Wahlleitern und Beisitzern eine Millionenklage, weil sie als „Organe des Staates“ handeln. Dies bestätigte der Arbeitsrechtler Franz Marhold gegenüber ÖSTERREICH: „Ja, die Republik – verantwortlich wäre hier das Innenministerium – wäre sogar verpflichtet, zu versuchen, sich an den Verantwortlichen schadlos zu halten“, so Marhold.

Republik könnte sich an Strafverfahren anhängen

Strafverfahren. Konkret könnte sich die Generalprokuratur zunächst einmal an jenen Strafverfahren gegen Wahlleiter und Beisitzer beteiligen, die vom Innenministerium ja bei der Staatsanwaltschaft angestoßen wurden.

In der Presse war Marhold sogar noch weitergegangen: Der Bund könne sich sogar den „zahlungskräftigsten“ Beamten als Verantwortlichen herauspicken und ihn klagen. Dass der Staat allerdings viel zurückbekommt, glaubt Marhold nicht. „Der volle Schadenersatz ist nur bei Vorsatz möglich. Bei Fahrlässigkeit wäre es dann weniger, viel weniger.“

In Innenministerium wollte man sich am Mittwoch übrigens noch nicht dazu äußern, man werde das Verfahren abwarten und sich das Erkenntnis des VfGH dann genau ansehen, so Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck.

G. Schröder.

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