NS-Verbotsgesetz

"Nicht für dumme Meinung einsperren"

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FPÖ-Chef Strache nimmt Bundespräsidentschaftskandidatin Rosenkranz in Schutz: Niemand wolle das NS-Verbotsgesetz abschaffen - aber relativiert betrachten.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat am Freitag die freiheitliche Bundespräsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz in Schutz genommen. "Niemand" rede in der FPÖ von der "Forderung nach einer Abschaffung des Verbotsgesetzes", es gebe auch keine parlamentarischen Initiativen, das Gesetz zu ändern, so Strache. Man müsse aber zwischen jenen unterscheiden, die aus "Dummheit" oder "jugendlichem Übermut" eine "blöde Meinung" äußern und jenen, die die Demokratie angreifen.

  • Am Donnerstag hatte der Wiener Anwalt Georg Zanger eine Anzeige gegen Rosenkranz wegen des Verdachts auf NS-Wiederbetätigung eingebracht.

Fette Distanzierung von NS-Gedanken
Rosenkranz werde "Böses unterstellt", kritisierte Strache. Er müsse deshalb klarstellen, dass "sowohl ich als auch die gesamte Freiheitliche Partei Österreichs den Nationalsozialismus sowie alle anderen totalitären Gesinnungen und Regime zutiefst verurteilen und es hier nicht im mindesten irgendeine Relativierung gibt und auch nicht geben darf, nichts in der Frage gutgeheißen wird und es das auch nicht geben kann in der Freiheitlichen Partei". Wenn die Medien und etwa auch Bundespräsident Heinz Fischer nun so tun würden, als wäre das anders, sei das "absurd" und "an den Haaren herbeigezogen".

Das Verbotsgesetz sei für ihn nicht nur ein gesetzliches Instrument, sondern auch "eine Art wichtiges politisch-rechtliches Symbol für die klare Distanzierung und die messerscharfe Trennlinie zu den Verbrechen des Nationalsozialismus", so Strache. Es gebe keine Initiativen seitens der FPÖ, das Gesetz abzuschaffen oder zu ändern.

Nicht für Dummheit einsperren
Die Frage, ob es aber wirklich verhältnismäßig oder "nicht sogar kontraproduktiv" sei, wenn jemand "wegen einer dummen und durchaus als idiotisch zu bezeichnenden Meinung gleich für bis zu zehn Jahre eingesperrt wird", müsse man "sehr wohl auch stellen dürfen, ohne dass man gleich als Nazi diffamiert wird". Man müsse unterscheiden, ob jemand aus "Dummheit" oder "jugendlichem Übermut" eine Meinung äußere oder ob jemand die Demokratie schädigen, angreifen oder aushöhlen wolle - gegen letztere habe sich der Rechtsstaat auch zu wehren.

Gegen "bösartige Interpretation"
Klar sei auch, dass jede Freiheit, auch die Meinungsfreiheit, ihre Grenzen dort brauche, wo sie die Freiheit von anderen einschränke. Rosenkranz hätte ihre Meinung "vielleicht besser formulieren können", erklärte Strache, aber er habe sie genau so verstanden, wie er es nun dargelegt habe und lehne "jedwede bösartige Interpretation" ab.

Auf die Frage, ob das nun bedeute, dass es zwar keine Initiativen zur Gesetzesänderung gebe, die FPÖ aber über die geforderte Differenzierung diskutieren wolle, meinte Strache: "Ich will das Thema nicht diskutieren, weil es kein Thema ist." Die Bürger hätten auch andere Sorgen als das Verbotsgesetz.

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