FPÖ-Chef Strache nimmt Bundespräsidentschaftskandidatin Rosenkranz in Schutz: Niemand wolle das NS-Verbotsgesetz abschaffen - aber relativiert betrachten.
FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat am Freitag die freiheitliche Bundespräsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz in Schutz genommen. "Niemand" rede in der FPÖ von der "Forderung nach einer Abschaffung des Verbotsgesetzes", es gebe auch keine parlamentarischen Initiativen, das Gesetz zu ändern, so Strache. Man müsse aber zwischen jenen unterscheiden, die aus "Dummheit" oder "jugendlichem Übermut" eine "blöde Meinung" äußern und jenen, die die Demokratie angreifen.
- Am Donnerstag hatte der Wiener Anwalt Georg Zanger eine Anzeige gegen Rosenkranz wegen des Verdachts auf NS-Wiederbetätigung eingebracht.
Fette Distanzierung von NS-Gedanken
Rosenkranz werde "Böses
unterstellt", kritisierte Strache. Er müsse deshalb klarstellen, dass "sowohl
ich als auch die gesamte Freiheitliche Partei Österreichs den
Nationalsozialismus sowie alle anderen totalitären Gesinnungen und Regime
zutiefst verurteilen und es hier nicht im mindesten irgendeine Relativierung
gibt und auch nicht geben darf, nichts in der Frage gutgeheißen wird und es
das auch nicht geben kann in der Freiheitlichen Partei". Wenn die
Medien und etwa auch Bundespräsident Heinz Fischer nun so tun würden, als
wäre das anders, sei das "absurd" und "an den Haaren
herbeigezogen".
Das Verbotsgesetz sei für ihn nicht nur ein gesetzliches Instrument, sondern auch "eine Art wichtiges politisch-rechtliches Symbol für die klare Distanzierung und die messerscharfe Trennlinie zu den Verbrechen des Nationalsozialismus", so Strache. Es gebe keine Initiativen seitens der FPÖ, das Gesetz abzuschaffen oder zu ändern.
Nicht für Dummheit einsperren
Die Frage, ob es aber
wirklich verhältnismäßig oder "nicht sogar
kontraproduktiv" sei, wenn jemand "wegen einer dummen und durchaus
als idiotisch zu bezeichnenden Meinung gleich für bis zu zehn Jahre
eingesperrt wird", müsse man "sehr wohl auch stellen dürfen,
ohne dass man gleich als Nazi diffamiert wird". Man müsse
unterscheiden, ob jemand aus "Dummheit" oder "jugendlichem
Übermut" eine Meinung äußere oder ob jemand die Demokratie
schädigen, angreifen oder aushöhlen wolle - gegen letztere habe sich der
Rechtsstaat auch zu wehren.
Gegen "bösartige Interpretation"
Klar sei auch,
dass jede Freiheit, auch die Meinungsfreiheit, ihre Grenzen dort brauche, wo
sie die Freiheit von anderen einschränke. Rosenkranz hätte ihre Meinung "vielleicht
besser formulieren können", erklärte Strache, aber er habe sie
genau so verstanden, wie er es nun dargelegt habe und lehne "jedwede
bösartige Interpretation" ab.
Auf die Frage, ob das nun bedeute, dass es zwar keine Initiativen zur Gesetzesänderung gebe, die FPÖ aber über die geforderte Differenzierung diskutieren wolle, meinte Strache: "Ich will das Thema nicht diskutieren, weil es kein Thema ist." Die Bürger hätten auch andere Sorgen als das Verbotsgesetz.