Nichtraucher & Frauen

Volksbegehren von 1. bis 8. Oktober

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Innenminister Herbert Kickl legte den Eintragungszeitraum fest.

Das Innenministerium hat die Eintragungswoche für das Frauenvolksbegehren sowie für das Volksbegehren für ein Rauchverbot in der Gastronomie mit 1. bis 8. Oktober festgelegt. Allenfalls könnte die Woche für weitere Begehren genutzt werden.
 

Sechs weitere Volksbegehren

Denn alleine mit heutigem Tag sind sechs weitere Volksbegehren registriert, für die Unterstützungserklärungen gesammelt werden können. Mit dem Oktober-Termin halte man sich die Möglichkeit offen, den Eintragungszeitraum für ein weiteres Volksbegehren - oder allenfalls auch für mehrere - zu nützen, erklärte Ressortchef Herbert Kickl (FPÖ) in einer Aussendung. Das spare den Steuerzahlern enorm viel Geld. Sonst müssten unter Umständen für ein anderes bzw. andere Volksbegehren jedenfalls ein weiteres Mal Pauschalentschädigungen im Ausmaß von 2,1 Millionen Euro an die Gemeinden ausgezahlt werden.
 
Eintragungsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die zum Stichtag 27. August in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das 16. Lebensjahr vollendet haben.
 

Erfolgreiche Initiativen

Die Einleitungsanträge zu den beiden Volksbegehren "Frauenvolksbegehren" und "Don't smoke" wurden am 4. April eingebracht. Die Zahl der bis zu diesem Zeitpunkt gesammelten Unterstützungserklärungen wird auf die Unterschriften im Eintragungszeitraum jeweils angerechnet. Beide Initiativen waren bisher durchaus erfolgreich. "Don't smoke" brachte für die Einleitung 591.146 Unterstützungserklärungen zustande, das Frauenvolksbegehren 247.436.
 
Damit ist bereits jetzt klar, dass die Volksbegehren vom Parlament behandelt werden müssen. Dafür sind nur 100.000 Unterschriften notwendig.
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