Wien
Niessl-Skandal: Neuwahlen im Herbst
13.02.2014Der Hauptbelastungszeuge in der 10.000-Euro-Affäre ist ein Funktionär der FPÖ.
Neue Wende in der Affäre um Hans Niessl. ÖSTERREICH-Recherchen ergaben: Bei dem „Zeugen“, der die Geldübergabe an den burgenländischen SPÖ-Landeshauptmann gesehen haben soll, handelt es sich um einen FPÖ-Funktionär. Konkret scheint der Mann auf der Website der FPÖ-Tirol als Mitglied der Parteileitung einer Bezirksorganisation auf.
›Zeuge‹ will kommen, wenn ihn der Richter lädt
Das bringt jetzt neue Dynamik in eine Affäre, die seit vergangenem Samstag ganz Österreich bewegt: Niessl wird vorgeworfen, 2009
10 bei Swarovski in Tirol 10.000 Euro angenommen zu haben. Bislang wusste niemand, wer der Zeuge ist. Sollte der FPÖ-Mann tatsächlich mit dem „Zeugen“ identisch sein, ist das ein direkter Angriff vom politischen Gegner. ÖSTERREICH erreichte den Mann, der weiter anonym bleiben möchte, am Telefon. Er möchte die Vorgänge um die Geldübergabe nicht kommentieren, sagt aber: „Wenn mich ein Richter fragt, werde ich aussagen. Wenn man meint, dass ich dazu etwas sagen kann, werde ich kommen.“
Erbost zeigte sich der Mann, dass er in einem Kleinformat als „windiger Kronzeuge“ bezeichnet wurde. „Das ist eine Chuzpe. Ich überlege mir, mit rechtlichen Schritten dagegen vorzugehen.“
Die Enthüllung könnte nun auch politische Folgen haben. Denn jetzt stehen im Burgenland Neuwahlen im Herbst mehr denn je im Raum. Tatsächlich könnte der neue Sachverhalt Niessl zu einem klaren Sieg verhelfen.
ÖSTERREICH kontaktierte den „Zeugen“ der angeblichen Geldübergabe.
Wien. Wirbel gibt es um einen „Zeugen“, der Hans Niessl 10.000 Euro übergeben haben soll.
ÖSTERREICH kennt die Identität, schützt die Person aber bewusst. Am Telefon bestätigt der „Zeuge“: „Wenn mich ein Richter fragt, werde ich aussagen.“ Wenn man meint, ich kann dazu etwas sagen, werde ich kommen.“
Erbost ist der „Zeuge“, dass er in einem Kleinformat als „offensichtlich windiger Kronzeuge“ bezeichnet wurde. „Das ist eine Chuzpe. Ich überlege mir, mit rechtlichen Schritten dagegen vorzugehen.“