Der Schöffensenat will am Freitagvormittag eine Entscheidung treffen.
Auch der zweite Verhandlungstag im Vergewaltigungsprozess gegen den Feldkircher Bürgermeister Wilfried Berchtold (V) ist ohne Urteil zu Ende gegangen. Zwar trat der Schöffensenat nach Abschluss des Beweisverfahrens und der Schlussplädoyers zur Entscheidungsfindung zusammen, angesichts der fortgeschrittenen Zeit und der Erschöpfung der Schöffen nach 15-stündiger Verhandlung wurde die Beratung gegen 1.20 Uhr jedoch abgebrochen. Das Urteil werde heute, Freitag, um 14.00 Uhr verkündet, erklärte Heinz Bildstein, Präsident des Landesgerichts Feldkirch, gegenüber den wartenden Journalisten.
Berchtold wird beschuldigt, sich im November 2009 bei einer Parteiklausur der ÖVP Feldkirch in Langenegg (Bregenzerwald) an seiner ehemaligen Geliebten und Parteikollegin vergangen zu haben. Der 56-jährige Stadtchef räumt zwar eine außereheliche Affäre ein, beteuert in Sachen Vergewaltigung aber seine Unschuld.
Bildstein bat um Verständnis für den Abbruch der Beratungen. "Es wurde für die Schöffen einfach zu anstrengend", so der Gerichtspräsident. Der Schöffensenat werde sich am Freitagvormittag wieder am Landesgericht einfinden und zu einer Entscheidung kommen.
Schleppende Fortsetzung
Die Fortsetzung des unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozesses, der am 10. Februar vertagt worden war, lief am Donnerstag von Anfang an schleppend und zog sich in die Länge. Die Einvernahme der fünf geladenen Zeugen dauerte bis knapp vor 17.00 Uhr, anschließend stand die Einspielung des vierstündigen Videos der kontradiktorischen Einvernahme des mutmaßlichen Opfers auf dem Programm. Die ehemalige Geliebte von Berchtold, die den Bürgermeister wegen Vergewaltigung anzeigte, erschien auch am zweiten Prozesstag nicht vor Gericht.
Von drei eingebrachten Beweisanträgen wurde einer gutgeheißen, nämlich die Abspielung eines auf Tonband festgehaltenen Gesprächs zwischen Berchtold und seiner Ex-Geliebten, die von Martin Mennel, dem Anwalt des mutmaßlichen Opfers, verlangt wurde. Die Einvernahme von Gerichtspsychiater Reinhard Haller als Zeuge wurde vom Schöffensenat hingegen abgelehnt.