Ein Vorschlag plant die Widerrufung der Gewissensklausel. Dann müssten die Zivildiener den Wehrdienst nachmachen.
In der Debatte um eine Reform des Zivildienstgesetzes gibt es innerhalb der Parteien sehr unterschiedliche Meinungen. SPÖ und ÖVP haben sich daher am Mittwoch auch noch nicht klar positioniert. Ausgangspunkt der Diskussion ist, dass nach derzeitigem Stand Zivildiener den Beruf eines Polizisten nicht ergreifen können, weil sie den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigert haben. Verknüpft ist diese Verpflichtung mit einem 15-jährigen Waffenverbot. Um das zu ändern, gibt es verschiedene Vorschläge. Einer davon ist, dass Zivildiener die Gewissensklausel widerrufen und den Wehrdienst nachmachen.
Gewissensklausel
Die sogenannte Gewissensklausel im
Zivildienstgesetz, die eine Verfassungsbestimmung ist, besagt, dass für
tauglich befundene wehrpflichtige Staatsbürger die Wehrpflicht nicht
erfüllen können, "weil sie es - von den Fällen der persönlichen Notwehr oder
Nothilfe abgesehen - aus Gewissensgründen ablehnen, Waffengewalt gegen
Menschen anzuwenden, und daher bei Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot
geraten würden und deshalb Zivildienst leisten zu wollen".
Möglichkeit des Widerrufs
Das zuständige Innenministerium
wollte sich am Mittwoch inhaltlich nicht festlegen. In einer Stellungnahme
an das Parlament zu diesem Thema macht das Ressort aber einen konkreten
Vorschlag: In der für heuer geplanten Novelle des Zivildienstgesetzes soll
die Möglichkeit des Widerrufs der Gewissensklausel geschaffen werden. Das
Ministerium weist aber darauf hin, dass damit wieder die Wehrpflicht
einsetzen würde.
Frist von 15 Jahren
Die Stellungnahme des Innenministeriums
bezieht sich auf eine Petition von Gewerkschaftsjugend und
Zivildiener-Plattform, in der die Streichung der derzeitigen Frist zum
Führen einer Waffe von 15 Jahren gefordert wird. Laut Innenministerium wäre
damit das Polizeiproblem allerdings nicht gelöst, weil sich die
Gewissensklausel explizit auf Waffengewalt gegen Menschen bezieht und
Zivildienern daher der Polizeidienst auf Dauer verwehrt bleibt. Von der
Aufhebung der 15-jährigen Frist würden also nur Jäger und Sportschützen
profitieren. Die Abschaffung der Gewissensklausel, wie sie heute von der
Jungen ÖVP gefordert wurde, würde wiederum den Wiedereintritt der
Wehrpflicht voraussetzen.
Zivildienst nur Ersatz für Wehrdienst
Der springende Punkt
dabei ist, dass der Zivildienst nur Ersatz für den Wehrdienst ist. Damit
argumentiert auch SPÖ-Wehrsprecher Stefan Prähauser, der sich persönlich
dafür ausspricht, dass es Zivildienern nach Ableistung des Zivildienstes
möglich sein soll, den Wehrdienst anzutreten. Damit würde einer
nachfolgenden Bewerbung bei der Polizei nichts im Wege stehen. Er wolle in
der nächsten Klubsitzung das zur Diskussion stellen, sagte Prähauser.
Sein Parteikollege Abg. Johann Maier lehnte diesen Vorschlag entscheiden ab. Die Betroffenen würden ein weiteres halbes Jahr verlieren. Das wäre "Diskriminierung", so Maier.