Keine Schlupflöcher

Novelle verhindert rechtsextreme Nummertafeln

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Der Verkehrsausschuss hielt am Ende der Legislaturperiode seine letzte Sitzung ab, in der noch mehrere Gesetze beschlossen wurden.

Der Verkehrsausschuss hat in seiner wohl letzten Sitzung in dieser Legislaturperiode noch das eine sowie Gesetze beschlossen, unter anderem die Fahrgastrechtenovelle. Diese sieht vor, die Entschädigungsansprüche von Fahrgästen "bei Verspätungen, Zugausfällen oder bei Überfüllung von Zügen" zu stärken.

Kraftfahrgesetznovelle

Die beiden Noch-Regierungsparteien ÖVP und Grüne initiierten zudem eine Kraftfahrgesetznovelle, die sicherstellt, "dass anerkannte ukrainische Flüchtlinge ihre Fahrzeuge nicht ummelden müssen, auch wenn sie sich bereits länger als ein Jahr durchgängig in Österreich aufgehalten haben". Per Verordnung wird in diesem Zusammenhang auch "die Liste der als anstößig bewerteten Buchstaben- und Ziffernkombinationen bei Wunschkennzeichen" geregelt, um "Schlupflöcher für rechtsradikale Codes auf Autokennzeichen" zu schließen.

FPÖ gegen Kennzeichenregelung

Gegen die neue Kennzeichenregelung sprach sich indessen die Freiheitliche Partei aus. Diese sah "ihre Sichtweise bestätigt, dass es sich um eine in der Praxis nicht vollziehbare Regelung handle", und stimmte ihr folglich nicht zu. 

Kennzeichen
© ÖAMTC

Wunschkennzeichen

Laut ÖAMTC kann ein Wunschkennzeichen "entweder reserviert oder sofort zugewiesen werden", wobei es für maximal 15 Jahre reserviert werden kann. Danach verliert es seine Gültigkeit. "Ein Antrag auf Verlängerung für weitere 15 Jahre kann frühestens sechs Monate vor dem Tag des Erlöschens eingebracht werden." Bei einer Bewilligung des Wunschkennzeichens belaufen sich die Kosten auf 228,30 Euro (Abgabe an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds 200 Euro plus 14 Euro Verwaltungskosten plus Antragskosten in Höhe von 14,30 Euro) sowie 23 Euro für Kennzeichentafeln selbst. Eine Verlängerung des alten Wunschkennzeichens kostet 214 Euro.

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