Verbot erlassen

NVP darf in OÖ nicht antreten

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Damit sind ÖVP, SPÖ, Grüne, FPÖ, BZÖ, KPÖ und Die Christen zugelassen.

Die Landeswahlbehörde hat nicht nur einstimmig beschlossen, dass die Nationale Volkspartei (NVP) nicht zur Landtagswahl in Oberösterreich am 27. September antreten darf. Sie erstattet auch Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Das gaben der für die Durchführung der Wahlen zuständige Landesrat Viktor Sigl (V) und der Leiter der Landeswahlbehörde Michael Gugler nach der Sitzung der Wahlbehörde am Donnerstag bekannt.

Gugler sieht die Entscheidung im Hinblick auf eine mögliche Anfechtung der Wahl gut abgesichert. Die Wahlbehörde habe nach dem Bekanntwerden einer möglichen Kandidatur der NVP ein umfangreiches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Unter anderem seien Anfragen an die Staatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Inneres ergangen sowie Anfragen beziehungsweise laufender Kontakt mit der Sicherheitsdirektion Oberösterreich und dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Obendrein habe es umfassende Internet-Recherchen zur NVP-Homepage einschließlich der erfolgten Verlinkungen zur gesamten rechtsextremen Szene in Europa, Analysen des Parteiprogramms der NVP 2009 und schließlich auch einen Auftrag an Universitätsprofessor Andreas Janko zur Erstellung eines verfassungsrechtlichen Gutachtens gegeben.

Nach Wahrung des Parteiengehörs - die NVP habe am Donnerstag eine zweiseitige Stellungnahme vorgelegt - sei die Landeswahlbehörde in ihrer abschließenden Sitzung aufgrund der umfangreichen Ermittlungsergebnisse einstimmig zum Schluss gekommen, dass die Kandidatur der NVP durch die Einbringung des Wahlvorschlages unter Berücksichtigung des Umfelds der Kandidatur einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz darstelle.

Die Landeswahlbehörde habe daher in sinngemäßer Anwendung der Oö. Landtagswahlordnung den einstimmigen Beschluss gefasst, dass der Wahlvorschlag als "nicht eingebracht" gelte, Davon werde auch der Zustellungsbevollmächtigte Vertreter der betroffenen Partei, der Nationalen Volkspartei (NVP), verständigt. Gleichzeitig erstatte die Landewahlbehörde eine Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz, teilte sie mit.

Berufung?
Die NVP wollte sich am Donnerstag vorerst nicht zur Entscheidung äußern, ein Vertreter verwies auf eine schriftliche Stellungnahme zu einem späteren Zeitpunkt. Laut "Oberösterreichische Rundschau" (Online-Ausgabe) will die NVP gegen die Entscheidung der Landeswahlbehörde berufen und klagen, "dass sich die Balken biegen".

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