Die Bestimmung zur Kontaktreduktion zwischen 22 Uhr und 5 Uhr am Folgetag bleibt. Offenbar Registrierungspflicht geplant.
oe24 liegt der Entwurf zur neuen Corona-Verordnung vor und diese birgt ein paar Überraschungen, denn die Registrierungspflicht für die Gastro aber auch für Freizeiteinrichtungen ist offenbar geplant.
Noch handelt es sich um den Verordnungs-Entwurf, aber er gibt zumindest Einblick, in welche Richtung es bei den Öffnungen gehen wird.
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