Im Nahverkehr

ÖBB entschädigen für Verspätung

24.03.2010

Die Regelung greift 2010. Ist der Zug verspätet, erhalten Pendler Geld zurück.

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Die ÖBB zahlen ab 2010 auch bei Verspätungen im Nahverkehr ihren Kunden eine Entschädigung. Allerdings kommen nur Besitzer von Jahreskarten in den Genuss der Vergütung. Geld gibt es dann, wenn auf einer bestimmten Strecke im Laufe eines Monats mehr als zehn Prozent der Züge mindestens fünf Minuten Verspätung haben. Jahreskartenbesitzer werden für diesen Monat zehn Prozent des - monatlichen - Werts ihrer Fahrberechtigung rückerstattet - automatisch, ohne weiteren Antrag, erläuterte ein ÖBB-Sprecher anlässlich des Beschlusses des Gesetzes im Nationalrat.

Jahreskarte
Damit das möglich wird, werden die 40.000 Abonnenten der ÖBB bzw. der verschiedenen Verkehrsverbünde beim Verlängern ihrer Karte eingeladen mitzuteilen, auf welchen Strecken sie in der Regel unterwegs sind. Kommt es auf diesen Strecken zu Verspätungen, wird ihnen bei Verlängerung ihrer Karte die Vergütung aufs Konto überwiesen. Die Regelung gilt aber rückwirkend seit Jahresbeginn, wer seither seine Jahreskarte gekauft hat, wird direkt angeschrieben. Auch wer erst gegen Jahresende seine Karte verlängert soll nichts verlieren, versprechen die ÖBB: Die Ansprüche aus dem ganzen Jahr 2010 werden nachgereicht.

Höhere Gewalt gilt nicht
Allerdings zahlen die ÖBB nur, wenn sie an den Verspätungen schuld sind. Schlägt der Blitz in einem Umspannwerk ein, dann gilt dies als höhere Gewalt, für daraus resultierende Verspätungen muss die Bahn nicht die Verantwortung übernehmen. Auch bei Verschulden des Reisenden ist die Bahn nicht für eine Entschädigung zuständig.

Ganz anders funktioniert das Entschädigungsmodell im Fernverkehr, das seit Dezember des Vorjahres in Kraft ist: Dort erhält der Fahrgast 25 Prozent des Ticketpreises zurück, wenn sein Zug 60 Minuten Verspätung hat. Bei 120 Minuten Verspätung sind es 50 Prozent. Sollte die Verspätung schon vor Fahrtantritt auftreten, kann man von der Fahrt Abstand nehmen und erhält den vollen Fahrpreis zurück. Wenn die Reise durch die Verspätung zwecklos wird, kann man mit einem anderen ÖBB-Zug zurückfahren und erhält ebenfalls den Fahrpreis zurück. Unter bestimmten Umständen zahlen die ÖBB auch ein Taxi oder eine Hotelübernachtung. All das aber nur auf Antrag des Fahrgastes.

Die EU hat den Mitgliedsländern Entschädigungen im Personenverkehr vorgeschrieben. Für den Fernverkehr wurden die Bestimmungen dabei im Detail festgelegt, sodass EU-weit einheitliche Regelungen gelten. Im Nahverkehr wurde den Mitgliedsländern hingegen ein großer Gestaltungsspielraum gewährt.

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