Nationalrat fixierte

ÖBB müssen bei Verspätungen zahlen

24.03.2010

Im Parlament wurde am Mittwoch die Fahrgastentschädigung beschlossen. Je später der Zug, umso höher der Kostenersatz.

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Die künftige Entschädigung von ÖBB-Kunden bei Verspätungen war der größte Gesetzesbeschluss der Plenarsitzung des Nationalrats am Mittwoch. Im Fernverkehr gibt es ab einer Unpünktlichkeit von einer Stunde 25 Prozent des Fahrpreises retour, ab zwei Stunden 50 Prozent. Im Nahverkehr erhalten alle Jahreskartenbesitzer mindestens zehn Prozent Entschädigung, wenn im Jahresschnitt nicht mindestens 90 Prozent Pünktlichkeit erreicht werden.

Nur für Jahreskartenbesitzer
Konkret zahlt die Bahn ab 2010 auch bei Verspätungen im Nahverkehr ihren Kunden eine Entschädigung, aber nur an Besitzer von Jahreskarten. Geld gibt es dann, wenn auf einer bestimmten Strecke im Laufe eines Monats mehr als zehn Prozent der Züge mindestens fünf Minuten Verspätung haben. Jahreskartenbesitzer werden für diesen Monat zehn Prozent des - monatlichen - Werts ihrer Fahrberechtigung rückerstattet - automatisch, ohne weiteren Antrag.

Damit das möglich wird, werden die 40.000 Abonnenten der ÖBB bzw. der verschiedenen Verkehrsverbünde beim Verlängern ihrer Karte eingeladen mitzuteilen, auf welchen Strecken sie in der Regel unterwegs sind. Kommt es auf diesen Strecken zu Verspätungen, wird ihnen bei Verlängerung ihrer Karte die Vergütung aufs Konto überwiesen. Die Regelung gilt aber rückwirkend seit Jahresbeginn, wer seither seine Jahreskarte gekauft hat, wird direkt angeschrieben. Auch wer erst gegen Jahresende seine Karte verlängert, soll nichts verlieren, versprechen die ÖBB: Die Ansprüche aus dem ganzen Jahr 2010 werden nachgereicht.

Nur bei eigener Schuld
Allerdings zahlen die ÖBB nur, wenn sie an den Verspätungen schuld sind. Schlägt der Blitz in einem Umspannwerk ein, dann gilt dies als höhere Gewalt, für daraus resultierende Verspätungen muss die Bahn nicht die Verantwortung übernehmen. Auch bei Verschulden des Reisenden ist die Bahn nicht für eine Entschädigung zuständig.

Fernverkehr besser geregelt
Ganz anders funktioniert das Entschädigungsmodell im Fernverkehr, das seit Dezember des Vorjahres in Kraft ist: Dort erhält der Fahrgast 25 Prozent des Ticketpreises zurück, wenn sein Zug 60 Minuten Verspätung hat. Bei 120 Minuten Verspätung sind es 50 Prozent. Sollte die Verspätung schon vor Fahrtantritt auftreten, kann man von der Fahrt Abstand nehmen und erhält den vollen Fahrpreis zurück. Wenn die Reise durch die Verspätung zwecklos wird, kann man mit einem anderen ÖBB-Zug zurückfahren und erhält ebenfalls den Fahrpreis zurück. Unter bestimmten Umständen zahlen die ÖBB auch ein Taxi oder eine Hotelübernachtung. All das aber nur auf Antrag des Fahrgastes.

Die EU hat den Mitgliedsländern Entschädigungen im Personenverkehr vorgeschrieben. Für den Fernverkehr wurden die Bestimmungen dabei im Detail festgelegt, sodass EU-weit einheitliche Regelungen gelten. Im Nahverkehr wurde den Mitgliedsländern hingegen ein großer Gestaltungsspielraum gewährt.

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