Weil Doktoratstudenten am ersten Wahltag nicht wählen durften, ist die Wahl ungültig.
Nach der Universität Wien sind auch die Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) an der Universität Salzburg vom vergangenen Mai aufgehoben worden. Dies teilte der Vorsitzende der Bundeswahlkommission, Bernhard Varga, mit. Grund ist der Umstand, dass Doktoratstudenten am ersten Tag des dreitägigen Urnengangs nicht wählen konnten, weil "die Wahladministration nicht funktioniert hat", so Varga.
Zwei Wochen Zeit für Berufung
Ein entsprechender Bescheid
über die Aufhebung der Wahl wird nun allen wahlwerbenden Gruppen zugestellt.
Ab Zustellung ist dann zwei Wochen Zeit für eine Berufung an die
nächsthöhere Instanz, den Wissenschaftsminister. Dieser hat sechs Monate
Zeit für seine Entscheidung, gegen die wiederum beim Verwaltungs- bzw.
Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingelegt werden kann. Sollte niemand
gegen den Bescheid der Wahlkommission Berufung einlegen, muss die Wahl
innerhalb von 60 Tagen wiederholt werden.
Grün gewann die Wahl
Bei der Wahl an der Uni Salzburg
erreichten die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) die meisten
Stimmen (36,4 Prozent), knapp gefolgt von der VP-nahen AktionsGemeinschaft
(AG) mit 33,2 Prozent, Dritter wurde der Verband Sozialistischer
StudentInnen (VSStÖ) mit 16,6 Prozent. Alle drei Fraktionen fochten die Wahl
an, wobei die AG ihr Rechtsmittel später allerdings zurückgezogen hat.
Personen an der Wahl gehindert
Der Bescheid über die Aufhebung
der Wahl wird laut Bernhard Varga im Lauf der Woche ergehen. Im Zuge der
Anfechtung wollte die Bundeswahlkommission überprüfen, wie viele Personen an
der Wahl gehindert wurden, um festzustellen, ob dies Auswirkungen auf die
Mandatsverteilung hatte. Das sei aber nicht gelungen, weil die lokale
Wahlkommission an der Uni Salzburg keine Unterlagen vorlegte, so Varga.
Schlampereien an Uni Wien
An der Uni Wien waren die Wahlen wegen
Schlampereien beim erstmals durchgeführten E-Voting aufgehoben worden: Am
elektronischen Stimmzettel war der Listenname der Jungen Europäischen
Studenteninitiative (JES) fehlerhaft, es fehlte das Wort "Europäische".
Zudem fehlten auf dem Internet-Stimmzettel bei allen Fraktionen die
Kurzbezeichnungen. Die Anfechtungen an allen anderen Unis blieben erfolglos.
Wahlwiederholung in 60 Tagen denkbar
Varga rechnet nicht damit,
dass die Wahlen tatsächlich innerhalb von 60 Tagen wiederholt werden. Dies
wäre nämlich mitten in der Inskriptionsfrist im März, wodurch die Erstellung
eines Wählerverzeichnisses schwierig wäre. Wahrscheinlicher wäre ein Termin
im Mai.
Aller Voraussicht nach wird es aber auch damit nichts: Mehrere Fraktionen haben bereits angekündigt, den Instanzenzug bis zu den obersten Gerichten gehen zu wollen, um das E-Voting generell zu Fall zu bringen. Über die Verfassungsmäßigkeit des E-Votings habe die Wahlkommission nicht entschieden, so Varga - die Behörde müsse ihre Entscheidung auf Basis der geltenden Gesetze treffen.
Bisher wurden ÖH-Wahlen zwar bereits aufgehoben. Eine Wiederholung des Urnengangs fand aber noch nicht statt, da aufgrund des Fristenlaufs immer die nächste reguläre Wahl "dazwischenkam". Nächster regulärer Wahltermin wäre im Mai 2011.