Änderungsbedarf
Ökostrom-Beschluss im Nationalrat vertagt
05.06.2008
Die Ökostromnovelle wurde doch nicht am Donnerstag beschlossen, der Grund war ein rot-schwarze Abänderungsantrag in letzter Sekunde.
Der Beschluss über die Novelle des Ökostromgesetzes wurde am Donnerstag verschoben. Das haben die fünf Parlamentsparteien einstimmig entschieden, nachdem Grüne, FPÖ und BZÖ aus Protest gegen einen kurzfristigen Abänderungsantrag der Regierungsparteien mit einer Marathonsitzung gedroht hatten. Andernfalls hätten sie eine namentliche Abstimmung über die 39 Punkte des Abänderungsantrags verlangt, was rund 13 Stunden gedauert hätte. Das Ökostromgesetz wird wohl erst im Juli abgesegnet.
Opposition drohte mit "Überstunden"
Die Klubchefs
der Opposition hatten die Drohung mit einer Nachtsitzung als "Notwehrmaßnahme"
gegen den erst bei Sitzungsbeginn eingebrachten Koalitionsantrag bezeichnet. "Wir
lassen uns ein derartiges Vorgehen nicht mehr bieten", sagte
Grünen-Klubchef Alexander Van der Bellen. "Das ist eine Zumutung,
eine Provokation", wetterte auch sein FPÖ-Kollege Heinz Christian
Strache. BZÖ-Klubchef Peter Westenthaler wandte sich auch gegen die
Möglichkeit, den Wirtschaftsausschuss im "Husch-Pfusch-Verfahren"
noch am Donnerstag abzuhalten.
Vertagt
SPÖ und ÖVP lenkten daraufhin ein und sagten eine
Vertagung des Beschlusses zu. SPÖ-Klubchef Josef Cap betonte, man habe der
Opposition ein "Parlament Neu" zugesagt und das bedeute, dass sie
auch bei Initiativ- und Abänderungsanträgen einbezogen werde. Daher
plädierte er dafür, das Ökostromgesetz in den Ausschuss zurückzuschicken und
erst bei der nächsten Plenarsitzung abzustimmen.
Auch Kraft-Wärme-Kopplung zurückgeschickt
Namens der
ÖVP sprach sich Klubobmann Wolfgang Schüssel ebenfalls für eine
Rückverweisung aus, wollte aber auch das Gesetz über die Förderung der
Kraft-Wärme-Kopplung noch einmal in den Ausschuss zurückschicken (was
letztlich beschlossen wurde) und gemeinsam mit der Ökostromnovelle wieder
ins Plenum bringen. Er warnte die Opposition allerdings davor, auch künftig
jeden Abänderungsantrag gleich mit 39 namentlichen Abstimmungen zu kontern.
Das wäre ein "Missbrauch der Geschäftsordnung", so der
VP-Klubchef.
Die Rückverweisung der Ökostromnovelle und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes in den Wirtschaftsausschuss wurde danach einstimmig beschlossen. Wann die Ökostrom-Novelle wieder ins Plenum kommt, ist damit noch unklar. Dem Vernehmen nach sind SPÖ und ÖVP dafür, den Wirtschaftsausschuss noch am Donnerstag tagen zu lassen. Die Opposition ist dagegen.
Aufstockung der Förderung
Das Ökostromgesetz sieht die
Aufstockung der jährlichen Förderung neuer Ökostromanlagen von 17 auf 21
Mio. Euro vor. Bezahlt wird die Förderung über einen Zuschlag zur
Stromrechnung für Privathaushalte, Wirtschaft und Industrie. Gefördert
werden u.a. Solar-, Wind- und Kleinwasserkraftwerke sowie die Stromerzeugung
aus der Ablauge der Papierindustrie. Die Zusatzkosten, die dem
durchschnittlichen Haushalt durch die Ökostromförderung entstehen, steigen
durch die Novelle von 35 auf bis zu 48 Euro pro Jahr.
Entlastung für sozial Schwache
Eine Entlastung soll es für
sozial Schwache geben, die rund 15 Euro jährlich weniger für den Ökostrom
zahlen sollen. Insgesamt will die Regierung durch die Novelle den
Ökostrom-Anteil damit bis 2015 auf 15 Prozent verdoppeln. Außerdem hat die
Regierung ein Gesetz angekündigt, mit dem die Errichtung von
Fernwärmeleitungen gefördert werden soll (und zwar mit 60 Mio. Euro pro
Jahr). Die Förderung kleiner Solaranlagen soll künftig aus dem Klima- und
Energiefonds der Regierung erfolgen.