Nach Abfuhr im Bundesrat
Ökostromnovelle: Köstinger plant einfachgesetzliche Verlängerung
15.02.2019Anfang März soll Entwurf für Bundesgesetz vorliegen.
Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) hat in Sachen Ökostrom-Förderung für 47 bedrohte Biomasse-Anlagen das Heft des Handelns in die Hand genommen und lässt die SPÖ mit ihrem Widerstand links liegen. Die Verlängerung der Förderung soll nun einfachgesetzlich kommen, ohne dass Zwei-Drittel-Mehrheiten in National- oder Bundesrat nötig sind. Im März soll der Entwurf in Begutachtung gehen.
Köstinger sagte am Freitagnachmittag vor Journalisten, zu dem bundesgesetzlichen Rahmen sollen die neun Bundesländer dann jeweils eigene Ausführungsgesetze beschließen. Die Ministerin geht davon aus, dass auch die SPÖ-dominierten Länder wie Wien das tun werden, denn Wien wäre einer der Hauptprofiteure, Stichwort Kraftwerk Simmering. Mit Verfassungsklagen rechnet sie nicht, wiewohl SP-Vizeklubobmann Jörg Leichtfried der Ministerin umgehend vorwarf, die ÖVP heble "demokratische Beschlüsse mit der juristischen Brechstange aus".
Die Verlängerung der Förderung dieser von der Schließung bedrohten Biomasse-Kraftwerke solle so rasch wie möglich in Kraft treten, sagte Köstinger. An den Eckpunkten der geplanten Neuregelung ändere sich nichts, es werde auch nicht teurer. 47 Anlagen sollen für weitere drei Jahre 140 bis 150 Mio. Euro erhalten. Zuletzt hatte die SPÖ am Donnerstag im Bundesrat den dafür nötigen Zwei-Drittel-Beschluss verhindert.
Köstinger: "Fakten liegen schon lange am Tisch"
Dass es bei der bisher geplanten Neuregelung keine Begutachtung gegeben habe, liege daran, dass es sich nur um eine dreijährige Verlängerung eines bestehenden Gesetzes gehandelt habe. Vorwürfe der SPÖ, sie sei nicht zeitgerecht über das Reformvorhaben in Kenntnis gesetzt worden, wies die ÖVP-Ministerin zurück: "Seit Anfang Dezember hatte die SPÖ den Entwurf. Die Fakten liegen seit Langem am Tisch."
Nachverhandlungen, wie sie die SPÖ auch Freitagnachmittag noch wollte, seien überflüssig: "Was soll sich seit Donnerstag geändert haben?", so Köstinger. Tarife ins Gesetz hineinzuschreiben, sei ein Fehler, der früher ein einziges Mal passiert sei. Am neuen Entwurf für die Übergangsregelung werde schon intensiv gearbeitet. Seitens der Bundesländer habe man schon positive Signale für die Ausführungsgesetze.
Der Biomasse-Verband begrüßte am Freitag die Interimslösung, mit der die vom Tarif-Ende betroffenen Biomasse-Kraftwerke bis zum Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) in Betrieb gehalten werden sollen. Die 47 Anlagen für feste Biomasse fallen schrittweise, schon seit 2017, bis inklusive heuer aus der Förderung.
Niederösterreichs Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf begrüßte die von seiner ÖVP-Parteikollegin Köstinger am Freitag präsentierte Ökostrom-Lösung. "Sonst hätten Holzkraftwerke schließen und im Gegenzug Strom aus Atomkraft und Kohle importiert werden müssen. Wir begrüßen daher alles, was unsere blau-gelbe Energiewende unterstützt", sagte Pernkopf. Die Verlängerung der Fördertarife ist den Angaben zufolge für die Zukunft von 14 der insgesamt 29 Biomasse-Kraftwerke in Niederösterreich "von lebensnotwendiger Bedeutung", sie sichern 1.300 Arbeitsplätze. Köstinger hatte - für ganz Österreich - in der Pressekonferenz von 6.400 Jobs gesprochen, um die es gehe, natürlich bezogen auf die gesamte Wertschöpfungskette, so die Ministerin.
SPÖ tobt: "ÖVP hebelt demokratische Beschlüsse aus"
Not amused zeigte sich die von der ÖVP ausgebootete SPÖ. "Die ÖVP packt jetzt die juristische Brechstange aus und hebelt demokratische Beschlüsse des Parlaments aus, nur um nicht mit der SPÖ reden zu müssen", kritisierte SPÖ-Vizeklubobmann Leichtfried. Dafür hole man ein Grundsatzgesetz gemäß Verfassungsartikel 12 "aus der juristischen Rumpelkammer", das laut schwarz-blauem Regierungsprogramm eigentlich abgeschafft werden solle, so Leichtfried. Köstinger hatte dazu gemeint, sie wisse ja nicht, ob die SPÖ bei einer Artikel-12-Änderung mitmache oder nicht vielleicht auch blockiere. Deshalb wolle man die Biomasse-Förderung nun in einfachgesetzlichen Kontext stellen.