Neues Ökostromgesetz

Österreich bis 2015 Atomstrom-frei

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Das Fördervolumen für neue Ökostromanlagen wird weiter aufgestockt.

Mit einem neuen Ökostromgesetz will Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) Österreich bis 2015 Atomstrom-frei machen. Es gelte, das jetzt angesichts der Katastrophe im japanischen Atomkraftwerk Fukushima offene Fenster für erneuerbare Energien zu nutzen, betonte Mitterlehner am Mittwoch in Wien vor Journalisten. Das Fördervolumen für neue Ökostromanlagen soll alleine heuer um rund 100 Mio. Euro aufgestockt und damit die langen teilweise bis 2023 reichenden Wartelisten abgebaut werden. In Summe wird das neue Ökostromgesetz einen durchschnittlichen Haushalt mit 13 Euro mehr belasten.

Atomstrom-Importe
Derzeit bestünden rund 6 Prozent der Stromimporte aus Atomstrom, bei 55 Terawattstunden (TWh) Jahresverbrauch in Österreich entspreche dies 3,35 TWh. Diese Delle gelte es bis 2015 auszugleichen, um damit den Import von Atomstrom unterbinden zu können. De facto sollte Österreich wieder zu einem Nettostromexporteur werden, so das Ziel von Mitterlehner. Die Novelle soll noch vor dem Sommer beschlossen und mit Jahresbeginn 2012 in Kraft treten.

Förderdeckel
Um den Anteil des Ökostroms am Energiemix zu erhöhen, sieht das neue Ökostromgesetz vor, dass der jährliche Förderdeckel um 40 Prozent von 21 auf 30 Mio. Euro erhöht wird. Die Errichter und Betreiber von Ökostromanlagen werden also über 13 Jahre - bei rohstoffabhängigen Anlagen bis 15 Jahre - mit garantierten Einspeisetarifen von den Haushalten und Betrieben unterstützt. Derzeit zahlen die Konsumenten pro Jahr insgesamt 340 Mio. Euro für die Förderung des Ökostroms, das sind 35 Euro pro Haushalt.

Künftig wird ein Haushalt mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden durch den Abbau der Warteliste pro Jahr etwa 10 Euro mehr bezahlen. Danach werde es aufgrund der Ökostromzuschläge zu einer konstanten jährlichen Steigerung von 3 Euro pro Jahr kommen. Die Anlagenbetreiber werden künftig über die gesamte Laufzeit 800 Mio. Euro statt bisher 550 Mio. Euro einnehmen. Dieser Wert setzt sich aus dem Marktpreis und dem geförderten Tarifen zusammen, die alle Konsumenten bezahlen.

Neue Tarife
Zum Abbau der Wartelisten werden Tarife angeboten, die unter den aktuellen Einspeisetarifen liegen, wofür ein zusätzliches Fördervolumen von 97 Mio. Euro zur Verfügung steht. 3.150 Photovoltaik-Bewerber können sich zu einem um 30 Prozent unter dem jetzt gültigen Einspeisetarif vorreihen und abwickeln lassen. Bei Windkraft muss der Antragsteller für eine Vorreihung auf 4 Prozent (9,3 statt 9,7 Cent pro kWh) verzichten. Hier sind 152 Anträge in der Warteschleife. Die Warteliste bei Kleinwasserkraft (219 Anlagen) soll durch Zuschüsse von 20 Mio. Euro abgebaut werden.

Um künftig Wartelisten zu vermeiden, wird das Fördersystem umgestellt. Die einzelnen erneuerbaren Energietechnologien bekommen fixe Töpfe zugeteilt. Von den 30 Mio. Euro sind für die Photovoltaik jährlich 3,0 statt bisher 2,1 Mio. Euro vorgesehen, für Windkraft 14 Mio. Euro, für Biomasse und Biogas 9 Mio. Euro und für die Kleinwasserkraft 3,5 Mio. Euro. Um Überförderungen zu vermeiden, wird es halbjährliche Ausschreibungen mit zehnprozentigen Tarifabschlägen geben. Sind diese Töpfe ausgeschöpft, kann erst im folgenden Jahr wieder eingereicht werden.

Das von der EU-Kommission kritisierte Kostendecklungsmodell für energieintensive Industriebetriebe wird erneuert und künftig an die Netztarife gekoppelt. Da diese Betriebe auf einer niedrigeren Netzebene mit niedrigern Netztarifen liegt als Gewerbebetriebe oder Haushalte, komme es zu einer Staffelung der Abgaben. Für Haushalte oder Gewerbe bringt diese Umstellung keine Mehrkosten. Insgesamt gibt es sieben Netzebenen mit unterschiedlichen Preisen.

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