Gerichtsentscheid
Österreich darf nach Kroatien abschieben
26.07.2017Über die Balkanroute kamen bis vor einem Jahr Hunderttausende Flüchtlinge. Viele müssen jetzt zurück nach Kroatien.
Es ist ein wegweisendes Urteil, das nur auf den ersten Blick kompliziert-technisch klingt: „Kroatien muss Asylwerber aus Österreich prüfen.“
Im Klartext: Die Flüchtlinge, die während des großen Migrationsstroms 2015 und 2016 nach Österreich kamen, müssen nicht bei uns auf Asyltauglichkeit geprüft werden – das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Wir dürfen die Asylsuchenden, die über die serbisch-kroatische Grenze kamen, nach Kroatien abschieben – es sind Hunderte Fälle.
Grenzübertritt war nicht legal – Kroatien zuständig
Dublin-Richtlinie. Erklärung der Entscheidung: Die Dublin-Richtlinie – ein Flüchtling muss im ersten EU-Land, das er betritt, den Asylantrag stellen – gilt auch für die völlig außergewöhnliche Situation der beiden Vorjahre.
Der konkrete Fall: Der EuGH gab den heimischen Behörden recht. Sie haben zwei afghanischen Familien das Verfahren in Österreich verwehrt und sie an Kroatien verwiesen. Auch der EuGH sagt: Sie haben die Grenze „illegal“ überschritten.
Das Innenministerium sieht sich jetzt im Recht. Sprecher Karl-Heinz Grundböck: „Der EuGH hat uns vollinhaltlich bestätigt.“