NR-Beschluss
Österreich erhält Anti-Korruptionsamt
08.07.2009
Die Opposition kritisiert Weisungsmöglichkeit für Innenministerin.
Österreich erhält ein Anti-Korruptionsamt. Diese Behörde folgt dem nicht immer unumstrittenen Büro für interne Angelegenheiten. Den entsprechenden Beschluss fällte der Nationalrat Mittwochabend mit den Stimmen von Koalition und Freiheitlichen. BZÖ und Grüne kritisierten jeweils, dass das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung Weisungen der Innenministerin unterliegt.
"Verlängerter Arm der ÖVP"
BZÖ-Sicherheitssprecher
Peter Westenthaler sprach von einem reinen Türschildwechsel gegenüber dem
BiA. Auch das neue Amt werde nichts anderes tun, als Oppositionspolitiker zu
bespitzeln und als verlängerter Arm der ÖVP zu agieren.
Auch die FPÖ hätte sich eine weisungsfreie, unabhängige Behörde gewünscht, wie Generalsekretär Harald Vilimsky ausführte. Besonders stört ihn ebenso wie Westenthaler, dass nun wohl BiA-Chef Martin Kreutner einfach zum Leiter des neuen Amtes aufrücke und sich daher nichts an der Arbeit ändern werde.
Grüne Kritik an Fekter
Der Grüne Sicherheitssprecher Peter
Pilz stellte den ermittelnden Beamten dagegen ein gutes Zeugnis aus, der
Ministerin aber nicht. Er geht davon aus, dass Ressortchefin Maria Fekter
(V) die Leine kurz halten werde, wenn es um Korruptionsfälle gehe, von denen
die ÖVP betroffen sei, Pilz' Schätzung zu Folge wären das etwa 80 Prozent
aller Angelegenheiten mit Polit-Bezug.
Die Koalition konnte all die Kritik nicht verstehen. SP-Sicherheitssprecher Otto Pendl ortete einen weit verbesserten Rechtsschutz. Die neue Behörde habe eine klare Struktur und dass deren Leiter für fünf Jahre bestellt würde, was die Opposition kritisiert hatte, sei im öffentlichen Bereich ganz normal. VP-Sicherheitssprecher Günther Kößl lobte das Bundesamt als ideale Ergänzung zur (bereits tätigen) Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Aufgabe des Bundesamts ist die Vorbeugung, Bekämpfung und Verhinderung von Korruption. Angesiedelt ist die Behörde beim Innenministerium. Weisungen müssen schriftlich erfolgen. Eine Rechtsschutzkommission überwacht die Arbeit des Amtes. Dessen Direktor wird von der Innenministerin bestellt, die Arbeit aufnehmen soll das Bundesamt mit Anfang 2010.