Nach EU-Wahl 2014

Österreich: Verlust von EU-Parlamentssitz?

06.02.2013

Nach dem Beitritt Kroatiens wird Neuverteilung der Sitze diskutiert.

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Österreich könnte nach der EU-Wahl 2014 einen Parlamentssitz verlieren. Derzeit hat Österreich 19 Europaabgeordnete, nach der Neuverteilung durch den bevorstehenden EU-Beitritt Kroatiens im Sommer diesen Jahres und den Europaparlamentswahlen 2014 soll dies nach einem ersten Entwurf des zuständigen Ausschusses für konstitutionelle Fragen auch bei dieser Zahl bleiben. Allerdings haben zuletzt schwedische Abgeordnete eine Reduktion für die Alpenrepublik auf 18 Mandatare vorgesehen.

So schnell wird es mit dem Prozedere nicht gehen. Frühestens im März wird mit einer Beschlussfassung des Gesetzesvorschlags im Parlament gerechnet. Dann beginnt das normale Zustimmungsverfahren, das heißt, der Rat - also die 27 Staaten - müssen einstimmig annehmen und das EU-Parlament muss zustimmen oder ablehnen. Der Vizepräsident des EU-Parlaments, Othmar Karas, erklärte auf Anfrage der APA, dass die genauen Kriterien für die Neuverteilung in den Verhandlungen noch geklärt werden.

Derzeit hat das EU-Parlament 754 Abgeordnete. Mit dem Beitritt Kroatiens kommen ab Juli zwölf Mandatare hinzu, sodass bis zum Urnengang 2014 die Zahl auf 766 ansteigen wird. Nach den EU-Wahlen müssen es laut dem Lissabon-Vertrag nur mehr 751 sein. Derzeit befindet sich das Europaparlament mit seinen 754 Abgeordneten in einer Art Übergangsphase. Die 754 haben sich deshalb ergeben, weil die vergangenen Wahlen 2009 noch kurz vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags stattgefunden haben.

Neuverteilung
Bei der Neuverteilung ab 2014 sind damit gegenüber dem heutigen Stand 15 Abgeordnete einzusparen, wenn man auf die Zahl 751 kommen möchte. In den 751 sind die neuen kroatischen Mandatare bereits einberechnet, dazu kommt eine Reduktion von heute 754 um drei auf die 751, macht in Summe 15 weniger.

Deutschland als bevölkerungsreichster Staat, der noch 99 Abgeordnete hat, darf nach dem Lissabon-Vertrag nur mehr auf die festgelegte Obergrenze von 96 Mandataren kommen. Kleine Mitgliedstaaten haben immer mindestens 6 Abgeordnete. Bei der durch den Beitritt Kroatiens notwendig gewordenen Neuverteilung werden alle Parlamentssitze nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität zwischen der Maximalzahl 96 und der Minimalzahl 6 neu vergeben werden. Um abrupte Einschnitte zu verhindern, sucht das Parlament eine Lösung, bei der kein Land mehr als je einen Abgeordneten verliert. Das hieße, dass zwölf Staaten je einen Abgeordneten verlieren. Im Erstentwurf des Verfassungsausschusses hatte Österreich die 19 Mandatare behalten. Einbußen von je einem Abgeordneten sind darin für Belgien, Bulgarien, Tschechien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Ungarn, Portugal, Rumänien und Schweden vorgesehen. Kroatien, das vor den EU-Wahlen mit 12 Abgeordneten vertreten ist, verliert ab Mitte 2014 ebenfalls einen Sitz und kommt dann auf elf.

Derzeit sind die Mandate aufgeteilt nach Staaten wie folgt verteilt

Für Kroatien sind ab Beitritt zur Jahresmitte 12 Abgeordnete vorgesehen.

Mehrere schwedische Abgeordnete haben diese Woche Änderungen zum Erstentwurf vorgelegt, die allesamt für Österreich eine Kürzung auf 18 Abgeordnete vorsehen. Im Gegenzug wollen die Schweden ihre 20 Mandatare behalten. Diese Forderung wird auch von finnischen und dänischen Abgeordneten unterstützt.

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