Unbeirrbar
ÖVP betoniert sich auf Pflege-Amnestie ein
07.01.2008
Die Volkspartei pocht weiter auf eine Verlängerung der Amnestie und will das Thema bei der Regierungsklausur wieder aufs Tapet bringen.
Die ÖVP lässt nicht nach. Bei der Regierungsklausur kommenden Donnerstag und Freitag will die Volkspartei die 24-Stunden-Pflege einmal mehr thematisieren. Bei der Tagung der ÖVP-Regierungsmitglieder am Montag appellierte Parteichef Wilhelm Molterer an SPÖ-Chef Alfred Gusenbauer, gemeinsam einen Masterplan für die Pflege zu erarbeiten.
Längere Amnestie
Außerdem hört die ÖVP nicht auf, eine
Verlängerung der Pflegeamnestie zu verlangen. Laut Molterer haben bei einer
internen Umfrage der ÖVP in den Gemeinden 90 Prozent der dortigen
Funktionäre darauf gedrängt, dass die Partei bei einer Verlängerung der
Amnestieregelung am Ball bleibt.
Der Vizekanzler erneuerte auch seinen Aufruf an den Koalitionspartner, die Straffreiheit wenigstens noch ein halbes Jahr zu gewähren, damit sich die Menschen an die neuen gesetzlichen Regelungen gewöhnen könnten.
SPÖ genervt
Den Sozialdemokraten geht die Gangart der ÖVP in
Sachen Pflege langsam auf die Nerven. Schon vor Molterers x-tem Appell
meinte SPÖ-Klubobmann Josef Cap, das Weiterdiskutieren nach dem
gemeinsamen Beschluss zur 24-Stunden Betreuung habe nichts mehr mit
Konfliktkultur zu tun. Er legte der ÖVP nahe, über ihre Gestaltung der
Regierungsarbeit nachzudenken.
Grüne für Sondersitzung
Die Grünen denken unterdessen
laut über eine Nationalratssondersitzung nach - sollte sich die Regierung zu
den offenen Fragen nicht einig werden. Konkret forderte Sozialsprecher Karl
Öllinger am Montag, die Amnestie für illegale Pflegekräfte sofort zu
verlängern und eine bundeseinheitliche Lösung für die 24-Stunden-Betreuung
zu finden. Derzeit ist sie von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Factbox
Eine Amnestie für illegale Pflege bedeutet, dass der
Pflegling für die Schwarzarbeit keine Verwaltungsstrafe aufgebrummt bekommt.
Davon unberührt bleiben die Sozialversicherungsbeiträge für die Betreuer,
die in jedem Fall nachträglich zu entrichten sind, wenn man angezeigt wird.