OÖ-Wahl

ÖVP kann sich mit 37,6 Prozent Absolute in Regierung sichern

27.09.2021

Wenn es im Landtag auch heuer keinen Einrechnungsbeschluss gibt besetzt die ÖVP 5 von 9 Regierungsposten.

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Die ÖVP könnte sich mit den 37,6 Prozent, die sie bei der Landtagswahl am Sonntag holte, die Mehrheit in der Landesregierung sichern. Kommt es im Landtag nicht zum sogenannten "Einrechnungsbeschluss", kann die ÖVP fünf der neun Regierungsposten besetzen. Dies würde wieder, wie schon 2015, zulasten der SPÖ gehen. Diese hatte schon damals scharf kritisiert, dass auf die zuvor übliche Einbeziehung des Landeshauptmannes in die Vergabe der Regierungsposten verzichtet wurde.

Das oberösterreichische Landes-Verfassungsgesetz lässt für die nach Proporz zu besetzende Regierung beide Varianten zu: "Der Landeshauptmann kann auf die Liste seiner Partei eingerechnet werden", steht da. Vorgeschrieben ist die Einrechnung nur wenn die Landeshauptmann-Partei die Absolute auch im Landtag hat.

Dies ist nicht der Fall - und somit können entweder alle neun Posten (mit Einrechnung) oder nur acht nach dem d'Hondtschen Modell verteilt werden. Mit Einrechnungsbeschluss käme die ÖVP auf vier, FPÖ und SPÖ jeweils auf zwei und die Grünen auf einen Regierungsposten. Ohne Einrechnungsbeschluss (bei der Vergabe von acht Posten) stünde der SPÖ nur ein Landesrat zu - und der ÖVP vier bei der Zuteilung nach d'Hondt. Aber in diesem Fall käme dann der nicht eingerechnete ÖVP-Landeshauptmann dazu.

Damit hätte die Volkspartei fünf Regierungsvertreter - und könnte alle Regierungsbeschlüsse auch ohne Zustimmung aller anderen Parteien treffen. Denn die Landesverfassung gibt auch vor, dass die Landesregierung mit Stimmenmehrheit beschließt.

Auf die Grünen entfällt auch ohne Einrechnungsbeschluss ein Landesrat, auf die FPÖ zwei Regierungsposten - und dies obwohl FPÖ (19,77 Prozent) und SPÖ (18,58 Prozent) sehr nahe beieinander liegen und beide elf Mandate haben. Die Berechnung nach d'Hondt erfolgt zunächst einmal auf Basis der Mandate. Bei gleichem Stand zweier Parteien wird aber auf die Stimmen zurückgegriffen. Und da fehlen der SPÖ (bei der Zuteilung von acht Posten) nur wenige auf den zweiten Regierungsposten. Hätte sie um etwas mehr als 900 Stimmen mehr, stünde ihr der zweite Landesrat zu und die ÖVP bekäme nur drei (plus den Landeshauptmann).

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