Todesschuss in Krems
ÖVP und FPÖ wettern gegen Grün
06.08.2009
Der Grüne Peter Pilz bekommt als "Feind der Polizei" verbale Watschen von Schwarz und Blau.
Der Tod eines 14-jährigen Einbrechers durch den Schuss eines Polizisten nach einem Einbruch in einen Merkur-Markt im niederösterreichischen Krems ruft nun die Politik auf den Plan. Herauskristalliert sich ein Match ÖVP und FPÖ gegen die Grünen. Schwarz und Blau reiten Attacken gegen den Grünen Sicherheitssprecher Peter Pilz. Dieser hatte gemeint, dass es geradezu "nach weitreichenden Konsequenzen" schreie, wenn die Fakten stimmen würden.
"Nicht politisch missbrauchen"
ÖVP-Sicherheitssprecher
Günter Kössl meinte, der Fall sollte nicht politisch missbraucht werden.
"Unsere Polizisten leisten hervorragende Arbeit", so Kössl. Das
Innenministerium habe eine umfassende Untersuchung angekündigt, "diese
sollte auch Pilz abwarten".
"Feind der Polizei"
FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky
warf Pilz vor, ein Feind der Polizei zu sein. Es könne "nur noch als
Agitation miesester Sorte bezeichnet werden, kurz nach dem noch ungeklärten
Vorfall in Krems einen Generalangriff auf Österreichs Polizisten zu
starten", so Vilimsky. Pilz und Co stünden "emotional stets mehr auf
Seite der Kriminellen als auf Seite der Exekutive".
"Schießwütige Politik"
Pilz legte daraufhin
noch nach: "Es ist eine schießwütige Politik, die zu schießwütigen
Polizisten führt." Damit bezog er sich auf den niederösterreichischen
ÖVP-Landeshauptmann Erwin Pröll. Dieser hatte im Vorjahr nach einer
tödlichen Schussabgabe eines Polizisten gemeint: "Wer in Niederösterreich
etwas anstellt, der muss eben auch mit dem Schlimmsten rechnen."
"Auch in ÖVP-Kreisen sollte ein tödlicher Schuss in den Rücken bei völliger Finsternis - wie von den Ermittlern dargestellt - als außergewöhnlich und aufklärungswürdig gelten. Wenn die Politik hier zusieht und auf Abwarten setzt, dann stiehlt sie sich aus der Verantwortung", so der Grüne Mandatar. Er "unterstütze daher die Forderung von amnesty international-Chef Heinz Patzelt, dass in Fällen mit Todesfolge stets eine Gerichtsverhandlung stattfinden muss."