BZÖ-Wahlbroschüren-Prozess
OGH bestätigt Wahlbroschüren-Urteile
19.04.2018Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Urteile im BZÖ-Wahlbroschüren-Prozess bestätigt.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag die Schuldsprüche gegen die Ex-Politiker Gerhard Dörfler und Uwe Scheuch im Untreue-Prozess um die BZÖ-Wahlbroschüre aus dem Jahr 2009 bestätigt. Die Nichtigkeitsbeschwerden der beiden wurden vom Senat unter OGH-Präsident Eckart Ratz verworfen, das Strafausmaß beibehalten.
Es bleibt damit für Dörfler bei einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 50 Euro sowie acht Monaten bedingter Haft. Das Landesgericht Klagenfurt hatte ihn wegen Untreue und versuchter Vorteilsnahme verurteilt. Scheuch erhielt eine Zusatz-Geldstrafe von 220 Tagessätzen zu je 100 Euro. Auch der ehemalige Pressesprecher Jörg Haiders, Stefan Petzner, und Haiders einstiger Büroleiter und späterer Landesrat Harald Dobernig waren 2017 verurteilt worden, hatten die Urteile aber angenommen.
Wahlwerbung auf Landeskosten
In dem Schöffenprozess unter dem Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl hatte die Anklagebehörde Wahlwerbung auf Landeskosten bei einer Broschüre, die im Februar 2009 an alle Kärntner Haushalte ging, gesehen. Eine Imagebroschüre für den Standort Kärnten, verantwortet von der Landesimmobiliengesellschaft LIG, war dafür mit BZÖ-Sujets und Slogans versehen worden.
Weder die Einwände gegen die gerichtsinterne Verwendung des Wortes "Jubelbroschüre" noch gegen die Richterbesetzung ließ Ratz in seiner Begründung gelten. Auch dass - wie die Anwälte der beiden meinten - es unklar sei, wer in der Sache denn eigentlich der Geschädigte sei, fand beim Gericht kein Gehör.
Strafe aus Sicht des OGH in Ordnung
Beim Strafausmaß habe das Gericht in Klagenfurt zwar die lange Verfahrensdauer, nicht aber den langen Zeitraum vom ursprünglichen Sachverhalt weg als mildernd berücksichtigt. Andererseits habe es aber auch nicht den Erschwernisgrund einberechnet, dass Politiker hier als Organwalter gehandelt haben. Unterm Strich ging die Strafe daher aus Sicht des OGH in Ordnung.
Vor allem Dörfler zeigte sich über den in öffentlicher Verhandlung verkündeten Beschluss unzufrieden und versuchte - von Ratz unterbunden - Einwände zu erheben. Stellungnahme gab er danach aber ebenso keine ab wie auch Scheuch.