Die Studie zum 24-Stunden-Pflegemodell zeigt, dass das Streichen der Vermögensgrenze und das Anheben der Förderung geboten sind.
SPÖ-Sozialminister Erwin Buchinger hat am Dienstag offiziell die Ergebnisse der Evaluierung zur 24-Stunden-Betreuung präsentiert. Die Studie bestätigt die Notwendigkeit, die Vermögensgrenze in allen Bundesländern zu streichen. Dadurch könnten ein Drittel mehr Betroffene erreicht werden. Zweites größtes Manko: Für nur 4,1 Prozent der Antragsteller sind die Pflegekosten durch die Förderung ganz abgedeckt.
Buchinger hat sich am Montagabend mit den Soziallandesräten in beiden Punkten geeinigt: der Pflegezuschuss wird aufgestockt, die Vermögensgrenze fällt.
Ein Fünftel sieht keinen Effekt
Die Punkte Legalität,
Leistbarkeit und Qualitätssicherung wurden bei der Evaluierung des neuen
Fördermodells unter die Lupe genommen. Befragt wurden jene Menschen, die
eine Förderung schon erhalten oder einen Antrag gestellt haben. 58,5 Prozent
der Befragten sehen die Pflegekosten nur "teilweise" durch die Förderung
abgedeckt, 15,8 Prozent "kaum". Gar keinen Effekt sahen 21,5 Prozent.
Experte findet's praxistauglich
Studienautor Tom Schmid hält das
Pflegemodell für eine "praxistaugliche Regelung", die sich nach einigen
Anlaufschwierigkeiten bewährt hat. Klärungsbedarf ortet Schmid aber noch bei
den Fristen im Aufenthalts- und Niederlassungsrecht. Hier würden die
Bezirksbehörden unterschiedlich agieren.
Höhere Förderung nötig
Der Evaluierungsbericht schlägt
konkrete Zahlen bei der Anhebung der Förderung vor: Von 225 auf 350 Euro
beim Selbstständigen-Modell und von 800 auf 1.100 Euro beim
Unselbstständigen-Modell (bei jeweils zwei Betreuerinnen). Das entspricht
auch Buchingers Forderung. Seine frühere Forderung von bis zu 1.200 Euro bei
den Unselbstständigen verfolgt er jetzt nicht mehr weiter.
Betreuer mit Kompetenzproblemen
Schmid schlägt außerdem eine
Verbesserung der Qualitätssicherung u.a. durch die Gewerbeordnung vor, etwa
wenn Pflegepersonal Kompetenzen überschreitet. Für solche Fälle solle es
eine bessere Kontrolle und allenfalls Sanktionen geben. Eine größere Rolle
solle künftig den Hausärzten als Vertrauten der pflegebedürftigen Personen
zukommen, ebenso diplomierten Pflegekräften bei der Beratung.
Reform vor der Wahl möglich
Buchinger bleibt bei seiner
Forderung nach einem Plus beim Pflegegeld um fünf Prozent. Über die Stufen
Sechs und Sieben könne man allerdings noch reden, ebenso über zusätzliche
Steigerungen bei Demenzkranken und Kindern mit schwerer Behinderung. Der
Ressortchef hofft auf eine Einigung mit dem Noch-Koalitionspartner vor der
Wahl. Er glaubt, dass sich die ÖVP von ihrem Wunsch nach einer Verlängerung
der Amnestie verabschieden könnte. Was die Erhöhung des Pflegegeldes
betrifft, würde das Finanzministerium noch rechnen.