Sicherheitsexperten zufolge kann mit der neuen Fahndungsmethode kaum ein Terrorist ausgespäht oder gar gestoppt werden.
Nachdem die Online-Überwachung im Nationalrat beschlossen wurde folgt die Kritik stehenden Fußes. Naturgemäß stehen schon die Datenschützer auf dem Plan.
Online-Durchsuchung klappt nicht
Den EDV-Fachleuten zufolge ist
der Einsatz eines Trojaners zum Ausspähen von Dateien auf einem
Privatcomputer ungeeignet. Die großen Fische unter den Verbrechern (mit
entsprechendem Fachpersonal im Hintergrund) dürften sowieso kein Problem
haben, den Polizei-Trojaner zu umgehen oder abzuwehren.
Aber auch für Computer-Laien ist ein Trojaner keine Bedrohung. Virenscanner, eine Firewall oder - absolut sicher - eine virtuelle PC-Umgebung, die ausschließlich für den Zugang zum Internet dient, bieten einen fast 100-prozentigen Schutz vor jedem Trojaner - egal ob polizeilich im Einsatz oder nicht.
Laut der US-Zeitung Herald Tribune und der Technik-Newsseite The Inquirer gibt es bisher keinen einzigen Fall, in dem Daten aus einer Online-Durchsuchung bei der Verhinderung oder Aufklärung einer Straftat geholfen hätten. Beiden Medien zufolge haben sich die herkömmlichen Überwachungs- und Ermittlungsmethoden eindeutig als die bessere kriminalistische Methode erwiesen.
PC-Durchsuchung verfassungswidrig?
Der Verfassungsexperte
Bernd-Christian Funk hat schwere Bedenken. Seiner Ansicht nach müsste ein
derartiger Eingriff in die Grundrechte "dringend geboten, notwendig,
maßhaltend und zielführend" sein, um im Einklang mit der
Verfassung zu stehen. Der "Lauschangriff" auf den Computer könnte
sogar verfassungswidrig sein. In jedem Fall aber findet Funk, "dass wir
schon sehr, sehr nah dran am Überwachungsstaat sind. Was jetzt bevorsteht,
ist ein weiterer Mosaikstein."