Verwaltungssenat:

Familie rechtswidrig in Schubhaft

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Die Schubhaft einer afghanischen Flüchtlingsfamilie aus Timelkam (Bezirk Vöcklabruck) war rechtswidrig - das hat der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) des Landes Oberösterreich entschieden.

Details gab der Klubobmann der Grünen, Gottfried Hirz, in einer Presseaussendung am Montag bekannt. Das Schicksal der Familie hatte vor Ostern für Aufsehen gesorgt: Der 34-jährige Vater wurde gemeinsam mit seinen drei minderjährigen Kindern kurzzeitig in Schubhaft genommen, während sich seine Frau in stationärer Behandlung befand.

Die Familie war aus Afghanistan geflüchtet und stellte bei ihrer Ankunft in Griechenland einen Asylantrag. Dorthin sollte das Paar mit den Kindern im Alter von vier, sieben und zehn Jahren zu Ostern abgeschoben werden. Der Afghane hat angegeben, nicht ohne seine Frau abgeschoben werden zu wollen. Er und die Kinder wurden am Dienstag vor Ostern per Bescheid der BH Vöcklabruck in Schubhaft genommen. Das hatte für heftige Proteste unter anderem von Diakonie und Grünen gesorgt. Am Freitag vor Ostern wurde die Familie wieder entlassen und in einem Quartier in Niederösterreich untergebracht.

Laut UVS lag die Zuständigkeit für die Verhängung von Schubhaft nicht bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck, weil diese vom Aufenthaltsort des Fremden abhängig ist. Die Beschwerde gegen die Schubhaft hatte deshalb allein schon aus formalen Gründen beim UVS Erfolg, ohne dass er auf die weitere Frage eingehen musste, ob die Gründe für verhängte Schubhaft vorgelegen seien oder nicht. Für den Klubobmann der Grünen hat die BH Vöcklabruck "ganz eindeutig ihre Kompetenzen überschritten" und er erwarte sich in Zukunft weniger vorschnelles Handeln.

Familie wieder in der Grundversorgung
Das Innenministerium stellte zu dem Fall fest, dass nur der Vater in Schubhaft gewesen sei, bei seinen Kindern sei ein "gelinderes Mittel" vorgesehen gewesen, doch auf seinen Wunsch seien sie ebenfalls im Polizeianhaltezentrum untergebracht worden. Seit Anfang Juni sei die Familie, nachdem für die Abschiebung aufschiebende Wirkung zuerkannt worden sei und somit auch keine "Sicherungsmaßnahme" infrage komme, wieder in der Grundversorgung, teilte das Innenministerium mit.

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