Sozialhilfe nicht verfassungskonform

VfGH-Urteil sorgt für Diskussion

19.12.2019

Schwarz-Blau will die Sozialhilfe neu schnell „verfassungskonform“ machen.

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© APAweb / Hannes Draxler
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OÖ. Nach dem Kippen von Kernpunkten des türkis-blauen Sozialhilfegesetzes vom Verfassungsgerichtshof hat Oberösterreich am Mittwoch erklärt, das entsprechende Ausführungsgesetz ab 1. Jänner in den aufgehobenen Punkten nicht zu vollziehen. Jetzt werde geprüft, wie die unzulässigen Bestimmungen im Land „verfassungskonform zur Umsetzung gebracht werden können“.

Land wird Grundgesetz selbst reparieren

Waren ÖVP und FPÖ in Oberösterreich am Dienstag noch in einer ersten Reaktion der Ansicht, der Bund habe die Pflicht, „das Grundsatzgesetz zu reparieren“, wird dies jetzt doch das Land Oberösterreich tun. Sowohl die Verknüpfung der Sozialhilfe mit Sprachkenntnissen als auch die Staffelung der Höchstsätze ab der Geburt des zweiten Kindes kommen damit nicht im neuen Jahr.

In ihrer Kritik an dem Gesetz sehen sich indessen SPÖ und Grüne bestätigt. Die SPÖ habe von Anfang an davor gewarnt, dass die neue Sozialhilfe „nicht halten wird und außerdem Kinderarmut produziert“, übt SPÖ-Chefin Birgit Gerstorfer heftige Kritik. Vermutlich werde man in der nächsten Legislaturperiode noch damit beschäftigt sein, die „schwachen und fehlerhaften Maßnahmen von ÖVP und FPÖ“ zu bereinigen, befürchtet sie.

Grüne. „Für uns Grüne hat Bekämpfung der Kinderarmut oberste Priorität. Daher werden wir nicht lockerlassen, bis auch das Ausführungsgesetz in OÖ die Schlechterstellung von Mehrkindfamilien beendet und jedem Kind Schutz gewährt“, fordert der grüne Klubobmann Gottfried Hirz mit Nachdruck.

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