Auflagen & Kontrolle
ORF-Gebühren - EU gibt grünes Licht
28.10.2009
Eine eigene Medienaufsicht soll die Umsetzung des öffentlichen Auftrags überwachen.
Die Europäische Kommission hat wie seit längerem erwartet zu den Finanzierungsregelungen für den ORF Stellung bezogen und dabei grundsätzlich grünes Licht für die Einhebung von Gebühren gegeben. Gleichzeitig muss sich die Gebühren-Finanzierung des ORF aber '"auf das zur Erfüllung seiner öffentlich rechtlichen Aufgaben erforderliche Maß beschränken", die kommerziellen Tätigkeiten müssten "strikt" von dessen öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten getrennt werden, erklärte die Kommission.
Medienaufsicht
Eine neu einzurichtende Medienaufsicht soll
überwachen, inwieweit der ORF die öffentlich-rechtlichen
Aufgaben erfüllt. Die Aufsicht soll eine öffentliche Konsultation
durchführen, es können auch Beschwerden bei ihr eingereicht werden.
Öffentlicher Auftrag
Die Republik
Österreich habe zugesichert, den öffentlich-rechtlichen Auftrag des
ORF zu präzisieren und die "Finanzierung des ORF strikt auf das
zur Erfüllung dieses Auftrags erforderliche Maß zu beschränken",
sagte die Kommission. Vereinbarungen zwischen der österreichischen Regierung
und der Kommission beträfen auch die für nach der Krise geplante "Rekapitalisierung"
des ORF, die "mit den Beihilfevorschriften in Einklang" gebracht
werden müssten.
Neue Vorgaben
Österreich hat zwölf Monate Zeit, die
Zusicherungen umzusetzen. Weiters erhält der ORF Vorgaben zu Sportrechten
und -programmen, zu neuen Spartenprogrammen sowie zu neuen Online-Diensten.
Die EU-Kommission hatte zuletzt die Kontrolle für staatliche Beihilfen zur
Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten allgemein
verschärft. So soll mehr künftig Gewicht auf die Rechenschaftspflicht der "Öffentlich-Rechtlichen"
gelegt werden.