Wirbel um ORF-Steuer

ORF-Haushaltsabgabe: Weitere 50 Individualbeschwerden beim VfGH eingebracht

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Ein Wiener Rechtsanwalt hat im Namen von 50 Antragstellern einen Antrag auf Gesetzesprüfung der ORF-Haushaltsabgabe eingebracht. Jetzt muss die ORF-Steuer vor den Verfassungsgerichtshof.

Der Wirbel um die ORF-Steuer lässt nicht nach. Nachdem  180.000 Haushalte zu wenig zahlen  und somit das ORF-Budget um 34 Millionen Euro geringer ausfällt, tritt jetzt ein Rechtsanwalt auf den Plan.

Anwalt vertritt weitere 50 Bürger gegen die  ORF-Steuer 

Der Wiener Rechtsanwalt Dr. Oliver Felfernig hat soeben namens weiterer 50 Antragsteller einen Antrag auf Gesetzesprüfung der ORF-Haushaltsabgabe eingebracht.

Auch diese Individualanträge werden von der LVA24 Prozessfinanzierung GmbH, einer Konzerngesellschaft der Green Finance Group AG, finanziert. 

331 Antragsteller haben bereits Klage eingereicht

Bereits am 14. Februar 2024 wurde für 331 Antragsteller ein Individualantrag auf Gesetzesprüfung gemäß Art. 140 Abs. 1 lit.c B-VG und §§ 62 ff VfGG eingebracht, oe24 berichtete.

Was damals geschah, schildert Anwalt Felfernig wie folgt:

  • Der VfGH hat offensichtlich eine unmittelbare, rechtliche und aktuelle Betroffenheit der Antragsteller gesehen und die Bundesregierung zur Stellungnahme aufgefordert.  
  • Nachdem die Bundesregierung die Abschaffung eines gerätebezogenen Finanzierungsmodells aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit(!) und die Einführung der „Zwangsgebühr“ u.a. mit der Möglichkeit den öffentlich rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen erwartungsgemäß zu rechtfertigen versucht, wurde nun für weitere 50 Beschwerdeführer, die allesamt über kein TV- und Radiogerät verfügen, ein Individualantrag eingebracht. 
  • Jetzt bleibe "der weitere Verfahrensgang abzuwarten".
  • Der Verfassungsgerichtshof ist am Zug.

Die Antragsteller, welche die ORF-Steuer nicht zahlen möchten, weil sie den Sender nicht nutzen, warten jetzt gespannt auf die Antwort der Verfassungsrichter.

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