Das neue Gesetz sei eine "Verhöhnung des Publikums und der in Medien Arbeitenden".
Auf heftige Kritik der ORF-Journalisten stößt das am Dienstag von der Regierung beschlossene neue ORF-Gesetz. Dieses sei in der vorliegenden Form eine "Verhöhnung des Publikums und der in Medien Arbeitenden". ORF-Redakteurssprecher Fritz Wendl sprach von einer "Bankrotterklärung sogenannter Medienpolitik". Trotz groß angekündigter Änderungen, einer Parlamentsenquete und zahlreicher fundierter Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren soll ein Gesetzespaket beschlossen werden, dass "teilweise noch schlechter ist als die bestehenden".
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"Ökonomische Schwächen verstärkt"
Dass
eine neue Konstruktion der ORF-Gremien "am Unwillen von Politikern, die
den ORF als ihr Eigentum behandeln wollen", scheitern würde, sei laut
Wendl längst absehbar gewesen. "Dass aber die mit dem ORF-Gesetz
2001 vorgenommenen ökonomischen Schwächungen des ORF auch noch verstärkt
werden sollen, hätten selbst gelernte Skeptiker kaum erwartet."
Großes Unverständnis herrscht etwa über die Koppelung der teilweisen, befristeten Gebührenbefreiungsrefundierung an eine weitere "strukturelle Reduktion der Personalkosten" sowie eine "Reduktion der Pro-Kopf-Kosten". Dies könne nur zu einer "weiteren Vernichtung von (Qualitäts-)Arbeitsplätzen führen und hätte unvermeidliche Konsequenzen für den Umfang und die Qualität der ORF-Berichterstattung", so Wendl. Die Legitimation des Kerngeschäfts des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde dadurch infrage gestellt.
Kritik an "Medienbehörde neu"
Kritik gibt es aber
auch an der "Medienbehörde neu". Solange nicht gesichert sei,
dass wenigstens einige Mitglieder der Behörde über Medienpraxis verfügen,
sei keine Garantie geboten, dass bei Entscheidungen medialem Sachverstand
eine entscheidende Rolle zukommt. Dem ORF-Redakteurssprecher drängt sich der
Verdacht auf, dass dies von SPÖ und ÖVP sogar beabsichtigt sein könnte. Die
ORF-Journalisten appellieren nun an Öffentlichkeit und vor allem an den
Gesetzgeber, die Gesetzesvorlagen zum ORF und zur Medienbehörde nicht
unverändert zu Gesetzen werden zu lassen und im Parlament noch entsprechend
abzuändern.