Interventionen?
ORF-Journalistin klagte nach Versetzung ins Todesarchiv: ORF kündigt sie jetzt
05.10.2023
Die langjährige ORF-Journalistin Sonja Sagmeister klagt vor Arbeitsgericht und legte Beschwerde bei Aufsichtsbehörde KommAustria ein. Danach kündigte sie der ORF. Die Hintergründe.
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Vergangenen Mittwoch - oe24 berichtete - fand die erste Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Wien statt. ORF-Journalistin Sonja Sagmeister klagt ihren Arbeitgeber ORF wegen arbeitsrechtlicher Benachteiligungen. Aus ihrer Sicht - so stellten es die Anwälte vor Gericht dar - sei sie nach einer abgelehnten Intervention ins "Todesarchiv" des ORF versetzt worden. Dort musste die Wirtschaftsredakteurin und einstige ORF-EU-Korrespondentin Nachrufe auf noch lebende Personen verfassen. Der ORF bestreitet die Vorwürfe.
''Todesarchiv'' nach Intervention
Sagmeisters Medienanwälte - Gheneff, Rami und Sommer - haben am 10. August aber auch eine Beschwerde bei der Kommunikationsbehörde Austria - der Aufsichtsbehörde - gegen den ORF eingebracht. In dieser Beschwerde wird aufgeführt, dass Sagmeister nach einer Beschwerde durch das Wirtschaftsministerium von Martin Kocher - sie habe sich nicht an die Vorgaben aus dem Wirtschaftsministerium halten wollen - eben diesen ungewöhnlichen Begehren nach Beschränkung auf ein Thema beim Interview, Nachteile durch ihren Arbeitgeber erfahren.
Kündigung nach Beschwerde
Sicher ist nur, dass Sagmeister - nach Einbringung beider Klagen - am 18. September, also unmittelbar vor der ersten Arbeitsgerichtsverhandlung - nach dem Journalisten-Kollektivvertrag gekündigt wurde. Da Sagmeister seit 24 Jahren beim ORF arbeitet, bedeutet das, dass sie eine einjährige Kündigungsfrist hat. Sagmeister hat die Kündigung beeinsprucht.
Die KommAustria werde jetzt auch die Reaktion von ORF-Generaldirektor Roland Weißmann prüfen, heißt es. Die ORF-Journalistin hatte sich nach der Versetzung ins Todesarchiv unter anderem an ihn gewandt. ORF-Quellen erklären wiederum es gehe bei Sagmeister um Nebenbeschäftigungen. Andere im ORF wiederum behaupten "ihr Widerstand gegen ein bestelltes Interview" hätte ihre "Karriere beendet". Darüber muss jetzt freilich erst das Arbeitsgericht und die KommAustria entscheiden.