Skinhead-Affäre

ORF muss restliche Bänder herausgeben

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Die Skinhead-Affäre bringt nun auch die Auslieferung Straches.

Der ORF muss im Zuge der Rechtsstreitigkeiten um den Dreh einer "Am Schauplatz"-Folge über den rechten Rand alle Bänder herausgeben. Darauf pocht die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt in Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes vom 3. September. Nach der Aufhebung der parlamentarischen Immunität von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache dürfte dies schlagend werden. Denn bis zu seiner "Auslieferung" ruhten die Ermittlungen, sagte Staatsanwaltssprecher Erich Habitzl. Der ORF prüft die weitere Vorgangsweise derzeit noch.

Alles sehr kompliziert
Die Fronten werden damit einmal mehr komplizierter: Auch Strache wird als Beschuldigter geführt, allerdings wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage und des Verdachts der Verleumdung, was auf eine Anzeige von "Am Schauplatz"-Chef Christian Schüller zurückgeht, wie Habitzl sagte. Die Aufhebung der Immunität Straches sei jedoch in erster Linie notwendig gewesen, um die Ermittlungen gegen die Hauptbeschuldigten fortsetzen zu können, betonte er.

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Strache hatte ja seinerseits den Verdacht der Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz angezeigt. Er warf dem "Am Schauplatz"-Redakteur Ed Moschitz vor laufender Kamera vor, zwei seiner Protagonisten zu Nazi-Parolen bei der Begegnung mit Strache angestiftet zu haben. Der ORF hatte diese Vorwürfe zurückgewiesen und auf den Video-Aufnahmen, die die Begegnung dokumentieren, waren ebenfalls keine Nazi-Sager zu hören. Ein Sachverständiger des Gerichts hat die von der FPÖ behauptete Manipulation des Bandes nicht finden können.

Die Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz gehen unterdessen weiter, sagte Habitzl. Die Staatsanwaltschaft will dazu die restlichen Bänder in Begutachtung nehmen, die von den anderen Drehs der "Am Schauplatz"-Folge stammen. Moschitz hatte die Burschen aus dem Skinhead-Milieu dafür über Wochen begleitet. Das Band, das die fragliche Begegnung in Wiener Neustadt mit Strache vom 12. März dokumentiert, ist bereits am nächsten Tag von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden.

Beugemaßnahmen
Gibt der ORF die restlichen Aufnahmen nicht heraus, drohen Beugemaßnahmen, sagte Habitzl. Dass diese nicht bereits durchgesetzt wurden, obwohl das Oberlandesgericht bereits am 3. September eine Entscheidung gefällt hat, begründete er damit, dass man noch die Aufhebung der Immunität Straches abwarten habe müssen. Die Vorwürfe, die gegen den FPÖ-Chef erhoben werden, würden ja unmittelbar mit den Ermittlungen gegen die beiden Skinheads und Moschitz zusammenhängen. Derzeit warte man noch auf eine offizielle Bestätigung durch den Nationalrat, sagte Habitzl.

Der ORF hatte die Herausgabe der restlichen Bänder stets unter Berufung auf das Redaktionsgeheimnis abgelehnt. Eine erste Entscheidung der zuständigen Richterin in Wiener Neustadt hatte dem ORF rechtgegeben. Die Staatsanwaltschaft berief dagegen beim OLG, der die Entscheidung umdrehte. Der ORF will die jüngsten Entwicklungen nun rechtlich prüfen, erklärte ORF-Kommunikationschef Pius Strobl auf Anfrage der APA.

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