Ex-Kommunikationschef i

ORF: Staatsanwalt ermittelt gegen Strobl

28.11.2012


Grünen-Politiker wurde wegen Abhör-Affäre aus 2010 einvernommen.

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© Tz Österreich
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Die Wiener Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den früheren ORF-Kommunikationschef Pius Strobl wegen des Verdachts auf Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten Paragraf 120 StGB. Strobl hatte im Herbst 2010 rund um eine Sitzung des ORF-Stiftungsrats und die dortige Abwahl von Informationsdirektor Elmar Oberhauser von einer Mitarbeiterin Direktoren- und Journalistengespräche vor dem Sitzungssaal mitschneiden lassen.

Nach heftiger Kritik an der Aktion trat Strobl von seinem ORF-Posten zurück. FPÖ-Stiftungsrat Norbert Steger zeigte den engsten Vertrauten von ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz in der Folge bei der Staatsanwaltschaft an.

Diese hat nun - zwei Jahre nach dem Vorfall - offenbar ihre Aktivitäten in der Causa erhöht. Strobl wurde bereits vor einigen Wochen als "Beschuldigter" einvernommen, die damaligen ORF-Direktoren Wolfgang Lorenz, Karl Amon und Thomas Prantner haben in dieser Woche Zeugenladungen erhalten. Strobl selbst zeigte sich am Mittwoch gelassen. "Ich sehe dem mit ruhigem Auge entgegen. Ich habe niemanden abgehört", so Strobl zur APA.

Der ehemalige ORF-Kommunikationschef und Grünen-Politiker hatte bei seinem Rückzug im Herbst 2010 erklärt, dass das Mitschneiden von Direktoren- und Journalistengesprächen vor dem Stiftungsratssitzungssaal ein mehr als "unglückseliger Vorfall", die Aktion "fehlerhaft" gewesen und "aus Überforderung" entstanden sei. Bei seiner Einvernahme vor wenigen Wochen habe er der Staatsanwaltschaft die damaligen Ereignisse dargelegt und die Vorwürfe entkräften können, so Strobl.

Tonaufnahmen
Laut österreichischem Strafrecht ist der "Missbrauch von Tonaufnahme- und Abhörgeräten" ein Delikt. In Paragraf 120, Absatz zwei des Strafgesetzbuches findet sich dazu folgender Passus: Zu bestrafen sei, "wer ohne Einverständnis des Sprechenden die Tonaufnahme einer nicht öffentlichen Äußerung eines anderen einem Dritten, für den sie nicht bestimmt ist, zugänglich macht oder eine solche Aufnahme veröffentlicht". Der "Missbrauch von Tonaufnahme-und Abhörgeräten" ist kein Offizialdelikt, die Staatsanwaltschaft kann nur bei Anzeige aktiv werden.

Anzeige der FPÖ

Diese kam von der FPÖ, die am Mittwoch denn auch eine "lückenlose Aufklärung dieses grünen Spitzelskandals" forderte. FPÖ-Mediensprecher Harald Vilimsky forderte Konsequenzen von der ORF-Führung. Es sei zu klären, "warum Strobl nach wie vor eine Fortzahlung von 200.000 Euro erhalten und mit seinem undurchsichtigen Firmengeflecht bei diversen Ausschreibungen des ORF beteiligt sein solle", hieß es in einer FPÖ-Aussendung. BZÖ-Mediensprecher Stean Petzner sprach von einem "handfesten ORF-Skandal" und forderte von ORF-Chef Wrabetz Auskunft darüber, ob Strobl als Berater auf der "ORF-Soldliste mit üppigen Honoraren aufscheint".


 
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