Der ORF-Star wurde freigesprochen – Hafenecker will dagegen berufen.
Ende Juni war ein ZiB2-Interview von Armin Wolf mit Christian Hafenecker völlig eskaliert. Der FPÖ-Generalsekretär hatte dem ORF-Moderator vorgeworfen, „gefeakte Experten“ auftreten zu lassen. Wolf konterte darauf: „Herr Hafenecker, das ist eine Lüge."
Dieser Satz von Wolf hatte nun ein juristisches Nachspiel, der FPÖ-Politiker klagte den ORF-Star wegen übler Nachrede. Dem ORF-Star wurde unehrenhaftes Verhalten vorgeworfen, das geeignet sei, Hafenecker in der öffentlichen Meinung herabzusetzen oder verächtlich zu machen.
Brisant: Geklagt wurde nicht der ORF nach Medienrecht, sondern der Moderator persönlich nach Strafrecht.
Wolf freigesprochen
Wolf wurde schließlich Mitte November erstinstanzlich freigesprochen, da der Wahrheitsbeweis nicht erbracht werden konnte.
Am 26.6.24 sagte FPÖ-GS Hafenecker in einem ZiB2-Itv den absurden Satz, er hätte den ORF dabei „überführt, dass Sie gefakte Experten hier auftreten lassen und das aber ständig“.
— Armin Wolf (@arminwolf.at) 27. Dezember 2024 um 16:45
Ich antwortete darauf: „Herr Hafenecker, das ist eine Lüge.“
Hafenecker hat mich dafür wegen „übler Nachrede“ geklagt. /1
Nachdem Hafenecker zunächst Berufung einlegen wollte, hat der FPÖ-Politiker diese nun zurückgezogen. Das Gericht hat damit rechtskräftig entscheiden, Wolf darf "Lüge" zur unwahren Darstellung Hafeneckers sagen.