Wer bei der neuen ORF-Steuer nicht mitspielt – dem drohen Strafen.
Wien. Das neue ORF-Gesetz liegt seit Donnerstagabend zur Begutachtung auf – und es ist nicht ohne. Denn wer die „Haushaltsabgabe“ vulgo ORF-Steuer in Höhe von 15,30 Euro pro Haushalt und Monat nicht bezahlen will, dem drohen nicht nur saftige Nachzahlungen – sondern auch eine Verwaltungsstrafe.
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■ Meldung verweigert. Geregelt ist das in §18: Wer seinen Haushalt trotz Mahnung nicht für die ORF-Steuer anmeldet bzw. falsche Angaben macht, dem droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro, also auch kein Klacks.
■ Säumniszuschläge. Zahlen Sie die Haushaltsabgabe nicht, dann kann die GIS – sie heißt künftig „ORF-Beitrags-Service GmbH“ – satte Säumniszuschläge von 10 % des ausständigen Betrages sowie „tatsächlich entstandene Kosten der Betreibung“ – (Inkassokosten) eintreiben.
■ Ersatzhaft. Wie bei jeder Verwaltungsstrafe ist auch eine Ersatzhaft möglich, das bestätigte man auch im Kanzleramt. Doch wird es vorher (Gehalts-)Exekutionen geben. Und ist man Mindestsicherungsbezieher, ist eine Gebührenbefreigung möglich. Zudem kann die Beitrags-Service GmbH auch die ORF-Steuer erlassen, wenn „die Einbringung der rückständigen Beiträge aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beitragsschuldners oder nach der Lage des Falles nicht möglich oder unbillig“ ist. Zur Not kann eine Ratenzahlung laut dem neuen Gesetz vereinbart werden.
Viele Fälle. Tatsächlich könnte aber die Zahl der Streitfälle und Verweigerer sprunghaft ansteigen: Rund 525.000 weitere Privathaushalte sind mit dem neuen Gesetz ab 2024 beitragspflichtig. Insgesamt sind es damit 4,1 Mio. Haushalte plus 238.000 Unternehmen, die zahlen müssen.