ÖVP und FPÖ kritisieren die Gagen der ORF-Stars scharf.
Am 31. März war der ORF per Gesetz von Medienministerin Susanne Raab verpflichtet, alle ORF-Gehälter über 170.000 Euro Jahresgage (brutto) an das Kanzleramt zu schicken und zu veröffentlichen.
Der Gagenkaiser des ORF ist Ö3-Star Robert Kratky. Er verdiente 2023 als freier Dienstnehmer über 450.000 Euro. Die Nebeneinkünfte – diese müssen künftig auch veröffentlicht werden – sind da nicht inkludiert. Die Nummer zwei auf der Liste ist ORF-Manager Pius Strobl mit 430.000 Euro. Erst auf Platz drei kommt ORF-Generaldirektor Roland Weißmann, der 2023 420.000 Euro erhielt.
Das Gehaltsouting im ORF sorgt nun auch politisch für hohe Wellen. ÖVP und FPÖ fordern in Aussendungen ein Aus für die hohen Gagen im Sender. „Die exorbitanten Gagen im ORF müssen ein Ende haben. Es liegt an der Führung des ORF aufzuklären, wer diese Traumgagen genehmigt hat und wie sie zustande gekommen sind“, so ÖVP-Generalsekretär Stocker.“ ORF-Generaldirektor Weißmann muss mit diesen Gehaltsauswüchsen aufräumen.“. Zudem sollen auch die Nebenjobs hinterfragt werden.
"Geradezu obszön"
Auch FPÖ-Mediensprecher Hafenecker fordert eine Änderung. „Wenn man bedenkt, dass das durchschnittliche Bruttoeinkommen der Österreicher in Vollzeitbeschäftigung bei etwa 57.000 Euro liegt, dann sind die nun offengelegten Gagen der ORF-Eliten geradezu obszön“, so der Freiheitliche. Auch Hafenecker stören besonders die Nebeneinkünfte der ORF-Stars: „Wenn ich hier sehe, dass Gagenkaiser Kratky zu seinen 450.000 Euro Jahresgehalt durch Nebenjobs noch einmal über 100.000 Euro kassiert oder der grüne Vize-Gagenkaiser Pius Strobl neben seiner 430.000-Euro-Apanage noch einmal 2.500 Euro monatlich dazuverdient, dann ist das wirklich nicht verständlich.“
Die FPÖ fordert eine dringende Reform des ORF: „Der ORF braucht eine Totalreform in Richtung eines verschlankten ‚Grundfunks‘ ohne jegliche Zwangssteuern oder Zwangsgebühren. Der ORF und seine fürstlich entlohnten Mitarbeiter muss sich endlich von seiner Komfortzone verabschieden und in der Leistungsgesellschaft gemeinsam mit Reinigungskraft, Bauarbeiter oder Pflegepersonal ankommen.“