Erneuerungsantrag

ORF verliert auch vor dem OGH gegen Gerald Grosz

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Auch im dritten Anlauf verliert der ORF gegen Gerald Grosz. 

Die Rechtsstreitigkeit zwischen dem ORF und Gerald Grosz hat nun ein Ende gefunden. Auch im dritten Anlauf verliert der öffentlich-rechtliche Sender gegen den Polit-Kommentator. Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung ist ein Interview des ORF mit Grosz, der zu der Zeit für das Bundespräsidentenamt kandidierte. 

Der ORF wurde bereits in der Berufungsverhandlung im Mai vor dem Oberlandesgericht Wien rechtskräftig wegen Verletzung der Ehre und Verletzung der Unschuldsvermutung verurteilt. Eine entsprechende Urteilsveröffentlichung musste im Hauptabendprogramm ausgestrahlt werden. 

Hohe Verfahrenskosten für den ORF 

Jetzt wanderte die Causa aber auch noch vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Demnach stellt der ORF einen Erneuerungsantrag, reklamierte also eine Verletzung der Menschenrechte. Der ORF sah sich in seinem Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung beschränkt. Der OGH wies den Antrag zurück. 

Aus Anwaltskreisen ist zu hören, dass die Verfahrenskosten dem ORF mit rund 50.000 Euro zu Buche schlagen dürften. 

Grosz: "Es gibt kein Grundrecht auf Fake News"

Polit-Kommentator Gerald Grosz sieht in dem Vorgehen des ORF einen "Mega-Skandal". Das vom Öffentlich-Rechtlichen angestrengte "aussichtslose" Verfahren sei eine "reine Geldverschwendung auf Kosten der Gebührenzahler". Er wende sich nun an den Stiftungsrat, der dem "Wahnsinn des ORF ein Ende setzen" soll, so Grosz gegenüber oe24. In Bezug auf die Entscheidung des OGH meinte Grosz: "Es gibt kein Grundrecht auf Fake News".

Auslöser des Rechtsstreits 

Anlass für den Rechtsstreit war ein mit Grosz auf ORF 2 geführtes Interview zur Bundespräsidentenwahl 2022. Darin sagte er, dass er nie vor Gericht gestanden sei. ORF-Journalistin Susanne Schnabl hielt ihm daraufhin vor, dass er rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt worden sei. Grosz entgegnete, dass er ein zivilrechtliches Urteil bekommen habe, weil er einen Medienprozess verloren habe. Er forderte sie auf, den Vorwurf einer insinuierten strafrechtlichen Verurteilung zurückzunehmen, was nicht geschah, weil laut Moderatoren das Wort strafrechtlich im Verlauf des Interviews nie gesagt wurde.

Der Blogger sah sich als Herausforderer von Bundespräsident Alexander Van der Bellen vom ORF "diffamiert und verleumdet". Das Landesgericht sprach ihm eine Entschädigungszahlung in Höhe von 5.000 Euro zu und trug dem ORF auf, das Urteil zu veröffentlichen. Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil.

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