Prostitution wieder erlaubt

Paket für Nachtgastronomie Ende der Woche

30.06.2020

Anschober: 'Ziel für die Nachtgastronomie ist es, einen pragmatischen Weg zu finden, der in Balance mit dem Gesundheitsschutz steht.'

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Während die Corona-Sicherheitsmaßnahmen für die reguläre Gastronomie am Mittwoch weiter zurückgenommen werden, muss sich die Nachtgastronomie noch weiter gedulden. Laut Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) soll aber bis zum Ende der Woche ein Paket mit Lösungsvorschlägen erarbeitet werden.
 
"Ziel für die Nachtgastronomie ist es, einen pragmatischen Weg zu finden, der in Balance mit dem Gesundheitsschutz steht. Wir stehen in laufendem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Nachtgastronomie. Dazu werden aktuell auch internationale Modelle geprüft", sagte der Ressortleiter. Öffnungsschritte seien "von der weiteren epidemiologischen Entwicklung abhängig".
 
Wieder erlaubt ist ab 1. Juli die Prostitution. Jener Paragraf der geltenden "COVID-19-Lockerungsverordnung", der das Betreten von Bordellen und Laufhäusern untersagt, entfällt mit Ablauf des 30. Juni 2020.
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