Die einjährige Pause im Buwog-Verfahren ist vorbei, die Justizpanne ist behoben.
In den nächsten Wochen wird sich entscheiden, ob Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Buwog-Causa vor Gericht muss. Am Freitag wird das Oberlandesgericht Wien sein Urteil in einem mit der Haupt-Causa verbundenen Sichtungsverfahren veröffentlichen, wie OLG-Sprecher Reinhard Hinger ÖSTERREICH bestätigte.
Damit wird jene Justizpanne behoben, die die Ermittlungen gegen Grasser ein Jahr lang blockiert hatten.
Dann liegt der Ball wieder im Justizministerium
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSta) kann das Verfahren jetzt wohl fortführen, wie deren Sprecher Norbert Hauser bestätigte. Denn der OLG-Spruch werde festlegen, welche Unterlagen verwendet werden. Laut Justizinsidern ist damit zu rechnen, dass der Vorhabensbericht der WKSta noch heuer ans Ministerium geschickt wird. Ob Anklage erhoben wird, entscheidet Justizminister Brandstetter bzw. der Weisenrat im Ministerium.
Gegen Grasser wird wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch und Bruchs des Amtsgeheimnisses ermittelt. Grasser bestreitet alle Vorwürfe. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
(knd, gü)