Das Bundeskanzleramt nimmt die Parteiakademien ins Visier. Die beiden aktuellen Anlassfälle betreffen die FPÖ.
Fördergelder für die Parteiakademien sollen künftig in bestimmten Fällen zurückgezahlt werden müssen. Falls die Mittel für Verhetzung, Herabwürdigung religiöser Lehren, Verleumdung oder Wiederbetätigung missbraucht werden, so sieht der Entwurf von SPÖ-Medien-Staatssekretär Josef Ostermayer die Möglichkeit der Rückforderung der Gelder vor. Die Novelle des sogenannten Publizistikförderungsgesetz (PubFG) wurde am Mittwoch in Begutachtung geschickt.
Die Rückforderung soll dann möglich werden, wenn eine rechtskräftige Verurteilung bei folgenden Delikten vorliegt: Herabwürdigung religiöser Lehren (§ 188), Gutheißung von mit Strafe bedrohten Handlungen (§ 282), Verhetzung (§ 283), Verleumdung (§ 297) oder im Falle einer Verurteilung entsprechend den Bestimmungen des Verbotsgesetzes. |
10 - 100 % zurückzahlen
Eine Rückzahlung von zehn Prozent
der Förderungsmittel ist dann vorgesehen, wenn eine rechtskräftige
Verurteilung in einem Fall vorliegt. Erfolgen innerhalb eines Kalenderjahres
zwei rechtskräftige Verurteilungen, so schlägt das Bundeskanzleramt vor, die
Förderungsmittel um 30 Prozent zu kürzen. Eine dritte Verurteilung soll
demnach die Rückzahlung der Förderung in voller Höhe zur Folge haben.
Zuständig für die Prüfung der missbräuchlichen Verwendung von Fördergeldern soll der bestehende Parteiakademie-Beirat sein. Nach Vorliegen eines Urteils soll dieser prüfen, ob in Zusammenhang mit diesem Delikt Gelder einer Parteiakademie verwendet wurden.
Blaue Akademie im Visier
Der Beirat ist derzeit mit der Prüfung
von zwei Fällen aus dem Vorjahr im Zusammenhang mit der freiheitlichen
Parteiakademie beschäftigt. Gegenstand der Prüfungen sind ein FPÖ-Comic mit
dem Titel "Der blaue Planet - HC's Kampf für Freiheit gegen eine
zentrale EU". Dabei handelte es sich um eine Veröffentlichung zur
EU-Wahl im Vorjahr. Ein Ergebnis des Beirates liegt noch nicht vor.
Außerdem auf dem Prüfstand des Gremiums: Das Seminar "Grundlagen des Islam", das 2009 vom FPÖ-Bildungsinstitut veranstaltet worden war. Dort soll die Vortragende Elisabeth Sabaditsch-Wolff referiert haben, dass der Islam "feindselig" und der Koran "böse" sei. Im Vorjahr wurde dazu Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Derzeit laufen Erhebungen durch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.
FPÖ-Kritik
Die geplante Novellierung stößt bei der FPÖ auf
wenig Gegenliebe. Dass diese vorsieht, dass künftig Gelder unter bestimmten
Umständen zurückgezahlt werde müssen, sei "Unwissenheit oder bewusstes
Treiben mit totalitärem Charakter", sagte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl
am Freitag in Wien vor Journalisten. Das sei "einmalig in der
österreichischen Rechtslandschaft" und entspreche einer "Sippenhaftung".
Kritik von den Grünen
Kritik am Entwurf üben die Grünen.
Der Novelle sei "bestenfalls Placebo, eigentlich aber eine Aufweichung
des bestehenden Gesetzes und keine Verschärfung", so der
stellvertretende Klubobmann der Grünen, Werner Kogler, am Mittwoch in einer
Aussendung.
Denn es gelte bereits jetzt, dass die Bundesregierung Parteiakademiegelder zurückfordern kann - nämlich, wenn gegen Werte wie Freiheit, Frieden, soziale Gerechtigkeit, Toleranz, die Rechte von Minderheiten und Zivilcourage als Voraussetzung für die Stärkung der Demokratie verstoßen werde. Das stehe bereits jetzt in den Richtlinien des Beirates. "Bundeskanzler Faymann muss sich im Rahmen der bereits bestehenden Gesetze lediglich dazu durchringen, gegen die religionsverachtenden FPÖ-Schulungen auch vorzugehen", so Kogler.
Vorschlag sei Verschlechterung
Ostermayers Vorschlag sei im
Vergleich zum Status Quo sogar noch eine Verschlechterung. Denn laut Novelle
sollen Parteiakademiegelder "nur dann zurückgefordert werden können,
wenn bereits Gerichtsurteile vorliegen", erklärte der Grüne.