Der SPÖ-Vorsitzende kann künftig von den Mitgliedern direkt gewählt werden.
Das wird dann der Fall sein, wenn sich mehr als eine Kandidatin oder ein Kandidat für die Position bewirbt. Eine entsprechende Statutenänderung passierte den SPÖ-Parteitag in Graz mit großer Mehrheit. Nicht unterstützt wurde die Initiative vom größeren Teil der Wiener Delegierten.
Voraussetzung für eine Kandidatur wird sein, dass man 1.500 Unterstützungserklärungen vorweisen kann. Gültig ist die Wahl, wenn sich mehr als 20 Prozent der Mitglieder an der Abstimmung beteiligen. Gibt es keine absolute Mehrheit, kommt es zu einer Stichwahl.
Mitgliederbefragungen
Mitgliederbefragungen sind künftig schon dann durchzuführen, wenn zumindest fünf Prozent der Mitglieder das verlangen. Ein Mitgliederentscheid hat dann abgehalten zu werden, wenn das wenigstens zehn Prozent wollen.
Der vielleicht prestigereichste Leitantrag beim SPÖ-Parteitag hatte davor zwar eine sehr große Mehrheit erhalten, aber doch auch Gegenwind erfahren. Die burgenländische Delegation enthielt sich geschlossen, dazu gab es einzelne Gegenstimmen. Ein Vertreter des sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands fand Forderungen wie jene nach Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich und generell sechster Urlaubswoche für Kleinunternehmen "nicht zu stemmen".
Thomas Schaden, selbst Besitzer eines Kleinunternehmens und Vertreter des sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands Niederösterreich, argumentierte, dass er bei Umsetzung des Leitantrags einen seiner zehn Mitarbeiter schweren Herzens abbauen müsste: "Weil wir es nicht stemmen könnten."
Die burgenländischen Delegierten meldeten sich nicht zu Wort. Auf Nachfrage der APA hieß es, dass man aktuell primär einen höheren Mindestlohn brauche und nicht eine reduzierte Arbeitszeit.
Nur mit einer Enthaltung angenommen wurde hingegen jener - teils auch parteiintern umstrittene - Leitantrag, der zum Ziel hat, die Teuerung per Verfassungsbestimmung zu begrenzen.