Parteien

Erster Blick auf den Stimmzettel für die Wahl 2024

04.08.2024

Jetzt steht fest, wer bei der Nationalratswahl im Herbst 2024 kandidiert - oe24 zeigt, wie der Stimmzettel ausschauen wird.

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© Getty, APA (Fotomontage)
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Bei der Nationalratswahl am 29. September werden bundesweit neun Parteien auf den Stimmzetteln stehen: ÖVP, SPÖ, FPÖ, GRÜNE, NEOS, KPÖ, BIER, Liste Petrovic und die Liste "KEINE" haben rechtzeitig vor dem Einreichschluss am Freitag ausreichend unterstützte Wahlvorschläge eingereicht. Drei weitere Parteien konnten nur in einzelnen Bundesländern genug Unterschriften sammeln, gab das Innenministerium in einer Aussendung bekannt.

So soll der Stimmzettel in Wien aussehen: 11 Listen sind fix

 

Diese drei Parteien sind als Coronamaßnahmen-kritische Parteien bekannt geworden: MFG (in allen Bundesländern außer Burgenland und Kärnten), die "Liste Gaza" (in allen Bundesländern außer Kärnten und Salzburg) und "Die Gelben". Letztere treten nur im Burgenland an - mit dem ehemaligen FPÖ-Politiker Manfred Kölly an der Spitze.

Servus gab auf

Nicht in der Liste des Innenministeriums findet sich die "Servus Partei", diese verzichtet laut eigenen Angaben gänzlich auf einen Antritt, obwohl sie in mehr als der Hälfte der Bundesländer ausreichend Unterstützer fand, wie sie am Nachmittag bekannt gab. Bereits vor längerem ihren Ausstieg bekannt gegeben hat die Liste "Bestes Österreich". Auch die Liste "Demokratische Alternative" hat es nicht geschafft, ebenso die Liste "DUO".

So viele Unterschriften braucht man

Den bereits im Parlament vertretenen Parteien reichen für den Antritt grundsätzlich die Unterschriften von drei Nationalratsabgeordneten. Parteien, die darauf nicht zurückgreifen können, müssen je nach Größe des Bundeslandes zwischen 100 und 500 Unterschriften von Wahlberechtigten sammeln, in Summe mindestens 2.600. Möglich ist auch ein Antritt nur in einzelnen Bundesländern.

So wird gereiht

Die Landeswahlbehörden werden die Wahlvorschläge - inklusive Unterstützungserklärungen - jetzt noch genauer überprüfen. Die "für gültig befundenen" werden spätestens am 8. August veröffentlicht. Die Reihenfolge der jeweiligen Veröffentlichung ist dann ausschlaggebend für die Reihung der Parteibezeichnungen auf den jeweiligen Stimmzetteln.
 

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