Am Freitag soll Richter Radasztics sein Urteil im Prozess gegen Sebastian Kurz fällen. Wovon Anwälte ausgehen. Die drei Szenarien, die Kurz erwarten.
Das politische Österreich und natürlich vor allem Sebastian Kurz fiebern dem Freitag entgegen. Dann soll schließlich das Urteil im Fall des Verdachts der Falschaussage gegen den Ex-Bundeskanzler fallen.
Kurz-Prozess: Russischer Zeuge sagt aus
Davor finden noch spannende Stunden im großen Schwurgerichtssaal in Wien statt. Ab 8.30 Uhr soll der zweite russische Zeuge per Video-Schalte über sein Treffen mit Thomas Schmid aussagen. Letztere belastet seinen einstigen Buddy Kurz bekanntlich. Danach ist dann der Ex-ÖBAG-Chef und Chat-Man Thomas Schmid am Wort.
Richter trifft Entscheidung alleine
Nach den Schlussplädoyers der WKStA und vom Verteidiger von Kurz wird das Urteil erwartet. In der ÖVP geht man inoffiziell von einem Freispruch aus. Sicher sei aber nichts, warnen Anwälte. Richter Michael Radasztics trifft die Entscheidung alleine. Welche drei Urteile möglich sind:
Szenario 1: Glatter Freispruch für Kurz
Das Lieblingsurteil von Kurz wäre freilich ein glatter Freispruch. Sein Anwalt argumentiert, dass sämtliche Zeugen – bis auf Schmid – Kurz in der Frage, ob er über die Bestellung in der ÖBAG nun „informiert“ oder „involviert“ gewesen sei, entlasten.
Folgt der Richter dieser Argumentation wäre Kurz in dieser Causa rehabilitiert. Die Vertrauten des einstigen Ober-Türkisen würden dann wohl auf die WKStA losgehen. Und in der ÖVP würde man nervös auf mögliche Comeback-Gelüste von Kurz blicken.
ÖVP: Plant Sebastian Kurz bei Freispruch Polit-Comeback?
Russen-Zeugen sollen heute Kurz entlasten
Szenario 2: Frei wegen "Aussagenotstand"
Ein Urteil mit dem einige Anwälte rechnen, könnte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft schonen und auch Kurz nicht in Probleme stürzen: Ein Freispruch aufgrund eines „Aussagenotstandes“. In dem Fall muss der Richter Kurz nicht glauben, sondern nur argumentieren, dass Kurz bei seiner U-Ausschuss-Aussage negative Konsequenzen fürchtete und daher im Notstand gewesen sei. Frei wäre Kurz dann trotzdem.
Dieses Urteil würden wohl beide Seiten nicht beeinspruchen.
Szenario 3: Richter spricht Kurz schuldig
Ein Urteil, dass der WKStA am liebsten wäre: schuldig. In diesem Fall würde Kurz gegen das Urteil berufen. Thomas Schmid könnte hingegen den von ihm angestrebten Kronzeugenstatus erhalten. Die Polit-Konsequenzen könnten beträchtlich sein.