Keine Ermittlungen

Gewessler-Anzeige: Grüne fordern Entschuldigung von ÖVP

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Die ÖVP ist mit ihrer Klage gegen Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) wegen deren Alleingang auf EU-Ebene bei der Abstimmung über das Renaturierungsgesetz abgeblitzt.  

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat die Anzeige der Volkspartei gegen Gewessler bereits Anfang September zurückgelegt, bestätigte eine Sprecherin am Freitag gegenüber der APA. "Mangels Anfangsverdachts" wurde von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen.

Es sei also "gar nie ermittelt" worden, hieß es von der WKStA. Der Vorgang sei bereits behördlich genehmigt. Bei Gewesslers Zustimmung habe es sich um einen "Akt der Gesetzgebung" gehandelt und um "kein Amtsgeschäft". Der Tatverdacht war daher "nicht gegeben". Zuerst hatte am Freitag der "Falter" von der Zurücklegung des Verfahrens berichtet.

"Wir nehmen die auffällig schnelle Zurücklegung der WKStA ohne Einleitung eines Ermittlungsverfahrens - im Monat vor der Nationalratswahl - zur Kenntnis", reagierte ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker in einer Aussendung auf die Nachricht. Die Rechtsansicht der Volkspartei bleibe unverändert. Gewessler habe "Verfassungsrecht gebrochen und war nicht dazu ermächtigt, der Renaturierungsverordnung zuzustimmen", so Stocker.

Nicht zufrieden mit dieser Reaktion zeigten sich die Grünen und verlangten eine Entschuldigung von der ÖVP. "Gute Politik weiß auch, wann sie sich entschuldigt und wann sie sich im Ton vergriffen hat", so die Grüne Generalsekretärin Olga Voglauer bei einer eilig einberufenen Pressekonferenz. "Wenn man jemand einer solchen schweren Straftat bezichtigt ohne Grundlage, dann geht man zu weit." Es sei "nicht einmal der geringste Anfangsverdacht" gegen Gewessler festgestellt worden, betonte sie.

Als "beachtlich" kritisierte Voglauer außerdem, dass ÖVP in ihrer Reaktion "nichts anderes einzufallen scheint, als wieder die unabhängige Justiz in Frage zu stellen". Zudem fordern die Grünen, dass der Koalitionspartner seine Nichtigkeitsbeschwerde vor dem EuGH zurückzieht. Die ÖVP wäre "gut beraten, wenn sie Österreich eine weitere Blamage auf europäischer Bühne erspart", so Voglauer. Zu einer zweiten vom Bauernbund eingebrachten Anzeige wegen Amtsmissbrauchs haben die Grünen keine Information. "Dazu liegt uns nichts vor", sagte Voglauer, "was uns vorliegt ist die Ablehnung der Anzeige durch ÖVP".

Die ÖVP hatte die Grüne Ministerin Leonore Gewessler aufgrund ihrer Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz im Rat der EU-Umweltminister im Juni wegen Amtsmissbrauchs angezeigt. Zudem hatte die Kanzlerpartei eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Entscheidung eingebracht.

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