Warum das Urteil im Fall Kurz auch für Ex-ÖBAG-Chef und Chat-Man Thomas Schmid brisant werden könnte.
Nicht nur für Sebastian Kurz geht es am finalen Prozesstag um viel. Auch für den Auslöser der Ermittlungen – für Chat-Man und Ex-ÖBAG-Chef – steht am Freitag jede Menge auf dem Spiel.
Schmid ist Freitag noch einmal Zeuge der Anklage
Thomas Schmid soll am Freitag – nachdem ein russischer Zeuge per Zuschaltung noch einmal seine Version eines Gespräches mit Schmid zum Besten geben soll – erneut auftreten. Zuletzt wirkte ein anderer russischer Zeuge, der laut Verteidigung von Kurz aussagen sollte, dass Schmid ihm bei einem Bewerbungsgespräch gesagt habe, dass die WKStA ihn angeblich zur Belastung gegen Kurz gedrängt habe, nicht sehr glaubwürdig.
Kurz-Prozess: Russe macht Riesenwirbel
Kurz: Urteil ist für 23. Februar geplant
Aber: Schmid ist bekanntlich der einzige Zeuge, der im zwölftägigen Prozess gegen den Ex-Kanzler ausgesagt hat und, er strebt die Kronzeugen-Regelung an.
Wann Schmids Kronzeugenstatus-Ziel wackelt
Da Schmid selbst im Beschuldigtenstatus ist, könnte das seiner Glaubwürdigkeit schaden. Sollte das Gericht so sehen, würde auch der kurz vor der Entscheidung befindliche Kronzeugenstatus für Schmid wackeln.
Würde Kurz hingegen "nur" einen Freispruch wegen Aussagenotstandes erhalten, wären die Chancen des Zeugen der WKStA hingegen den strafmildernden- oder befreienden Status zu erlangen, intakt.
Warum Schmid auf Schuldspruch gegen Kurz hoffen muss
Noch besser für Schmid wäre freilich ein Schuldspruch gegen seinen einstigen Parteifreund. Dann würden seine Chancen Kronzeuge zu werden wohl massiv steigen. Genau das würde aber freilich die Verteidigung von Kurz in einem allfälligen Berufungsverfahren vorbringen.