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Nach Fauxpas: Falscher Listenname nicht ausreichend für Wahl-Anfechtung

16.02.2023

Auf den Stimmzetteln für die Kärntner Landtagswahl hat sich ein Fehler eingeschlichen.

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© Georg Waldmensch/Twitter
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Das Bündnis für Kärnten (BFK) tritt offiziell als "Liste Bündnis für Kärnten, Bündnis Zukunft Österreich, Gemeinsam für Fresach, Eine Gute Option, Freistaat Kärnten, Liste Jörg" an. Auf den Stimmzetteln steht allerdings statt "Fresach" "Friesach". Der Leiter der Landeswahlbehörde, Dieter Platzer: "Leider wurde ein Tippfehler übersehen."

"Auf Grund der Fristen, des Ablaufes und der Briefwahl ist es unmöglich, die Stimmzettel zurück zu rufen, sie neu drucken zu lassen", so Platzer in einer Aussendung. "Ein Austausch der Stimmzettel könnte zudem zu einer Gefährdung des Wahlgeheimnisses all jener Wählerinnen und Wähler führen, die bereits mittels Briefwahl gewählt haben bzw. denen die Briefwahlkarte zugestellt wurde." Die Partei, um die es sich handelt, sei nach juristischer Beurteilung des Landes für die Wählerinnen und Wähler klar ersichtlich. "Eine Wahlanfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof unterliegt spezifischen Voraussetzungen mit besonderen Form- und Verfahrensvorschriften und einer erforderlichen Erheblichkeit für den Ausgang der Wahl, sodass wir derzeit davon ausgehen, dass der Tippfehler nicht zu einer erfolgreichen Anfechtung der Wahl führen würde."

Fakt am Rande: Gerhard Altziebler von der Liste für Fresach, der als Spitzenkandidat des BFK antrat, hat die Gruppierung mittlerweile verlassen. Was die behördlichen Abläufe angeht, kam diese Entscheidung allerdings zu spät: Altzieblers Name wird trotzdem auf der entsprechenden Wahlkreisliste stehen.

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