ÖVP darf nicht mehr behaupten, FPÖ habe für Anträge im Nationalrat Geld aus Russland entgegengenommen
Die FPÖ hat einen Erfolg gegen die ÖVP vor dem Handelsgericht Wien erzielt. Die Volkspartei hat es laut dem erstinstanzlichen Urteil ab sofort zu unterlassen, "die unwahre sinngemäße Behauptung" aufzustellen bzw. zu verbreiten, die FPÖ habe "für Anträge im Nationalrat Geld aus Russland entgegengenommen und/oder habe Geldzahlungen aus Russland entgegengenommen". Gegenstand der Klage der FPÖ waren zwei OTS-Aussendungen der ÖVP vom Februar.
In einem Bericht des Nachrichtenmagazins "profil" Anfang Februar wurde über angebliche Geldflüsse aus Russland an die FPÖ berichtete - laut FPÖ-Klage "alte und bereits dementiere Märchen". Die ÖVP habe dies - "ohne weitere Recherchen oder Rückfragen" - in Presseaussendungen aufgegriffen, so die FPÖ. Unter anderem hieß es in der Aussendung von ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker, die FPÖ soll "auf Wunsch Russlands, einen Antrag im Nationalrat gestellt haben, damit die österreichischen Sanktionen gegen Russland aufgehoben werden. Und so ist es auch geschehen. Dafür sollen 20.000 Euro geflossen sein - wäre die Abstimmung erfolgreich ausgegangen, hätten sie sogar 15.000 Euro mehr bekommen".
Einen Tag später veröffentliche ÖVP-Außenpolitik-Sprecher Reinhold Lopatka dann eine weitere OTS-Aussendung mit dem Titel "FPÖ muss wegen ausländischem Einflusses ihre Parteienfinanzierung offenlegen". Darin ist von "gekauften Gesetzesanträgen, "anti-europäischen Initiativen" und "wiederkehrender dubioser Reisepolitik" die Rede.
ÖVP muss Behauptung widerrufen
Die FPÖ klagte die ÖVP Mitte Februar auf Unterlassung dieser Behauptungen und forderte eine Widerrufung. Laut dem der APA vorliegenden Urteil, das am 5. Juni 2023 am Handelsgericht Wien gefällt wurde, wurde dem Begehr der FPÖ stattgegeben. Die ÖVP muss demnach nicht nur die aufgestellten Behauptungen unterlassen, sondern auch die Behauptung binnen 14 Tagen in Form einer APA-OTS-Meldung öffentlich als unwahr widerrufen. Auch hat die Volkspartei die Verfahrenskosten zu tragen.
Vorerst wurde gegen das Urteil kein Rechtsmittel eingelegt. FPÖ-Anwalt Christoph Völk sagte auf APA-Anfage, es habe "kein Tatsachensubstrat" für die von der ÖVP aufgestellten Behauptungen gegeben, die ÖVP habe keinen Beweis für ihre Aussagen geliefert. Es würde ihn daher wundern, sollte die ÖVP ein Rechtsmittel einlegen. Gegen das "profil" selbst hat die FPÖ keine Klage angestrengt, hieß es auf APA-Nachfrage.