"Nägel mit Köpfen"

Parteispenden vor Sommer offenlegen

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Die Offenlegung soll noch vor der EU-Überprüfung in Kraft treten.

Die Offenlegung von Parteispenden könnte noch vor dem Sommer in Kraft treten, wenn es nach SPÖ und ÖVP geht. Nachdem die entsprechenden Verhandlungen auf parlamentarischer Ebene einige Zeit auf Eis gelegen waren, sollen am Donnerstag "Nägel mit Köpfen" gemacht werden, kündigte SPÖ-Geschäftsführer Günther Kräuter im Vorfeld an und wünscht sich den Juni als Startzeitpunkt. Auch ÖVP-Verhandler Werner Amon sieht ein Inkrafttreten im ersten Halbjahr machbar. Immerhin steht im Juni eine Überprüfung der österreichischen Regeln durch den Europarat an.

Grundsatzeinigung
Im Vorjahr hatte es eine Grundsatzeinigung auf Ebene der Partei-Generalsekretäre gegeben: Zuwendungen über 7.000 Euro sollen demnach unter Angabe des Spenders zeitnah im Internet offengelegt werden. Außerdem soll es bestimmte Spendenverbote geben. Bei Verstößen soll die staatliche Parteienförderung um das Dreifache der verheimlichten Spende gekürzt werden.

Beitragshöhe
Amon selbst hatte indes am Dienstag in der "Wiener Zeitung" einige offene Punkte angesprochen und dabei auch die 7.000-Euro-Grenze als noch nicht fix bezeichnet. Was aber weder er noch Kräuter als nennenswerte Hürde sehen: Die genaue Höhe des Betrags sei eher eine "Randfrage" und werde kein "Stolperstein" werden, sagte der SPÖ-Bundesgeschäftsführer. Amon meinte, dass "1.000 Euro mehr oder weniger nicht die Hauptfrage" seien, "da gibt es aus unserer Sicht kein Problem".

Transparenzgebot
Noch definitiv zu klären ist, wer über die Einhaltung des Transparenzgebots wacht, wobei der Rechnungshof als Kontrollinstanz wohl für beide Regierungsparteien akzeptabel wäre. Auch wie hoch die "Strafen" ausfallen sollen, muss noch fixiert werden.

Und schließlich gibt es das nicht unheikle Thema, inwieweit Vorfeldorganisationen und andere parteinahe Vereine mit einbezogen werden. Kräuter sieht hier keine Möglichkeit, weil man "auf Kriegsfuß mit dem Vereinsrecht" geraten würde. Auch Amon findet dieses Thema "rechtlich sehr schwierig, weil die Parteien sehr unterschiedliche Strukturen haben". Umgehungsverbote sollen aber offenbar jedenfalls festgeschrieben werden, um etwa Kettenspenden zu vermeiden: Also z.B. eine Spende an einen parteinahen Verein, der diese wiederum an eine Partei weiterreicht, ohne dies transparent zu machen.

Überprüfung durch EU
Beide Parteien können sich ein baldiges Inkrafttreten vorstellen, sollten die genannten offenen Punkte am Donnerstag außer Streit gestellt werden. Dann könnte nämlich quasi ab sofort mit der Ausformulierung eines Gesetzestextes begonnen werden, der in der Folge als Initiativantrag im Parlament behandelt wird. Zumindest von der Optik her wäre eine Transparenz-Regelung für Parteispenden ab Juni kein Schaden für Österreich, startet doch im Frühsommer die Überprüfung der hiesigen Regeln für Parteienfinanzierung durch die Antikorruptions-Gruppe des Europarats namens GRECO. Dass die österreichische Rechtslage den Anforderungen nicht entsprechen wird, gilt schon im Vorfeld als absehbar.

Fraglich ist noch die Unterstützung der Opposition für die Pläne von SPÖ und ÖVP. Das BZÖ deponierte in Person seines Generalsekretärs Christian Ebner vor der Sitzung seine Ablehnung, ihm geht das Vorhaben nicht weit genug: Parteispenden seien nur ein kleines Stück des gesamten Finanzierungskuchen. "Es macht keinen Sinn, bei Spenden ganz streng zu sein und wegzuschauen, wo Parteien zugreifen."

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