Oberlandesgericht urteilt:

Peilung der ÖSTERREICH-Handys in Affäre Kurz war rechtswidrig

27.04.2022

Das Urteil: Bei der Peilung der ÖSTERREICH-Diensthandys wurde das Gesetz verletzt. 

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© APA/HELMUT FOHRINGER
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Das Oberlandesgericht Wien hat nach einer Beschwerde der Medienmacher Wolfgang und Helmuth Fellner mit Urteil vom 19. April 2022 festgestellt, dass der Antrag der WKStA auf Peilung der Dienst-Handys des ÖSTERREICH-Herausgebers im Oktober 2021 eindeutig rechtswidrig war.

Die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft hatte am 30. September 2021 den Antrag gestellt, im Zuge mehrerer Hausdurchsuchungen im Rahmen der „Umfrage-Affäre“ rund um Kanzler Kurz auch die Dienst-Handys von Wolfgang und Helmuth Fellner, die dem besonderen Schutz des Redaktionsgeheimnisses unterliegen, zu peilen und zu überwachen.

Peilung: Keine zwingend nötige Ermächtigung

Dieser Antrag auf Überwachung von Handys, die dem Redaktionsgeheimnis unterliegen, erfolgte ohne die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Ermächtigung durch die Rechtsschutzbeauftragte der Republik Österreich. Die Rechtsschutzbeauftragte hat das nicht nur scharf kritisiert, sie hat darüber hinaus auch klar festgestellt, dass für die Handy-Überwachung bei Wolfgang und Helmuth Fellner kein dringender Tatverdacht vorliegt, was „die Erteilung einer Ermächtigung verhindert hätte“.

Die WKStA behauptet nun, die Peilung hätte aufgrund von Kommunikationsproblemen - Kottan schau oba - ohnehin nicht stattgefunden. Das Oberlandesgericht hält in seinem Urteil fest, der Antrag auf Handy-Überwachung alleine würde ohne Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten bereits eine klare Gesetzesverletzung darstellen.

Das Oberlandesgericht hat deshalb den Beschwerden von Wolfgang und Helmuth Fellner Folge gegeben und festgestellt, dass bei der Überwachung der Handys von Wolfgang und Helmuth Fellner durch die Wirtschafts-. und Korruptions-Staatsanwaltschaft das Gesetz verletzt wurde. 

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