Dazu kommen Einmalzahlungen. SPÖ und FPÖ haben sich auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt, er wurde von den Grünen unterstützt.
Die Renten werden bereits ab November dieses Jahres gemäß dem Pensionistenpreisindex von 3,4 Prozent angepasst. Hinzu kommt eine gestaffelte Einmalzahlung im Gesamtwert von 183 Millionen Euro, die Pensionisten mit einem Bezug von bis zu 2.800 Euro erhalten. Auch die Verlängerung der Hacklerregelung ist ausgemachte Sache.
SPÖ und FPÖ haben sich auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt, die Grünen haben diesen unterstützt.
Gestaffelte Einmalzahlungen
Pensionsbezieher erhalten mit einem
Gesamtrenteneinkommen bis zu 747 Euro eine Einmalzahlung in Höhe von 20
Prozent der Leistung, bei Einkommen darüber bis zu 1.000 Euro sollen es 150
Euro sein. Je höher die Pension, umso geringer fällt dann prozentuell die
Einmalzahlung aus. Bis 2.000 Euro gibt es ein lineares Absinken auf 50 Euro.
Bei diesen 50 Euro bleibt es bis zu jenen 2.800 Euro, ab denen es nur noch
die normale Anpassung gibt.
Plus 3,2 Prozent
Statt der gesetzlich ohnehin notwendigen
Erhöhung der Ruhensbezüge um 3,2 Prozent, die sich auf die allgemeine
Inflation bezieht, kommt der Pensionistenpreisindex zum Einsatz, der bei 3,4
Prozent liegt. Darüber hinaus wird bis zu einer höheren Pension als bisher
prozentuell erhöht. Derzeit kommt ab einem Pensionseinkommen in Höhe von 55
Prozent der Höchstbeitragsgrundlage nur noch ein Fixbetrag zur Auszahlung.
Jetzt wird diese Latte auf 60 Prozent gelegt.
Wartefrist wird abgeschafft
Ein weiteres Zuckerl für die
Pensionisten in den beiden rot-blauen Anträgen ist die komplette Abschaffung
der Wartefrist. Bisher gab es die erste Pensionserhöhung erst im
übernächsten Jahr nach dem Ruhestandsantritt. Diese Frist fällt nun
komplett.
Hacklerregelung wird verlängert
Abgesegnet wurde ferner die
Verlängerung der Hacklerregelung. Jene Langzeitversichertenregel, die es
ermöglicht, als Frau mit 55 und als Mann mit 60 nach 40 bzw. 45
Beitragsjahren abschlagsfrei in den Ruhestand zu treten, gilt nun bis 2013.
Bisher hätte sie 2010 auslaufen sollen. Zusätzlich werden Zeiten des
Krankengeldbezugs künftig als Beitragszeiten anerkannt. Gleiches gilt für
Zeiten der Ausübung einer Tätigkeit in der Landwirtschaft vor der Einführung
der Pflichtversicherung. Von dieser Verbesserung profitieren primär
seinerzeit in der Landwirtschaft hauptberuflich beschäftigte Kinder.