Statistik
Pensions-Anpassung voraussichtlich 3,2 Prozent
14.08.2008
Die heuer um zwei Monate auf November vorverlegte Pensionsanpassung für das Jahr 2009 wird voraussichtlich 3,2 Prozent betragen.
Dieser Wert ergibt aus der in dieser Höhe gestiegenen Inflation im Zeitraum von 1. August 2007 bis 31. Juli 2008. Der Leiter der Pensionskommission, Bernhard Schwarz, bestätigte, dass diese vom Gesetz vorgegebenen Daten grundsätzlich richtig seien, den konkreten Wert für die Pensionserhöhung wollte er aber noch nicht bestätigen.
Entscheidung erst Ende September
Die Pensionskommission wird
sich am 26. September, zwei Tage vor der Nationalratswahl, mit dem Gutachten
der Statistik Austria befassen und dem Sozialminister eine Empfehlung für
seine Verordnung zur Erhöhung der Pensionen machen. Schwarz betonte, dass er
keine Prognosen abgeben wolle, welchen Beschluss die Kommission treffen
werde. Man werde sich das Gutachten ansehen und danach entscheiden. Schwarz
bestätigte aber, dass man dabei "ohne sonstige Einflüsse"
nur auf die Inflationsdaten Bezug nehmen werde.
Politische Anpassung möglich
Die Kommission nehme keine
politischen oder sonstigen Bewertungen vor, unterstrich deren Leiter. Ob der
Sozialminister dann der Empfehlung folgen werde, sei eine politische Frage.
Eine etwaige andere Entscheidung müsste dann die Politik treffen. Dies war
auch im Vorjahr so, als man sich in Verhandlungen auf eine Erhöhung im
Ausmaß zwischen 1,7 und 2,9 Prozent geeinigt hatte, obwohl laut den
gesetzlichen Bestimmungen nur eine Anpassung um 1,7 Prozent vorgesehen
gewesen wäre.
Blecha fordert Verhandlungen
Der Vorsitzende des
SPÖ-Pensionistenverbands Karl Blecha wittert offenbar angesichts der
bevorstehenden Neuwahlen die Chance, bei der Regierung noch Forderungen für
das eigene Klientel durchzubringen. Er verlangte "sofortige Verhandlungen"
mit den Regierungsverantwortlichen über die Details der Pensionserhöhung.
Auf einen bestimmten Prozentsatz der Pensionsanpassung wollte er sich dabei
nicht festlegen. Er pochte allerdings explizit auf die Beseitigung der
Regelung, wonach Pensionisten im ersten Jahr keine Erhöhung bekommen.